Gericht Dorsten
Gericht Dorsten, Gerichtswesen im Vest Recklinghausen: In oft kurzen Zeitabschnitten erlebten wir im Vest Recklinghausen unterschiedliche, oft gegensätzliche politische Systeme: Feudalismus, Einzug der Moderne unter Napoleon, preußisches Kaiserreich, Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime die Bundesrepublik. Dabei wurden Rechtsordnungen wie Wäschestücke gewechselt. Was blieb waren die Juristen und nahezu sämtliche Führungsstäbe des jeweiligen Systems, auch auf der regionalen Ebene.
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Zeitschiene vor 1803
Stadtrecht erhielt Dorsten 1251 durch den Landesherrn, den Erzbischof von Köln. Seit dieser Zeit war dort ein erzbischöflicher Richter tätig, seit 1576 mit einem städtischen und einem ritterschaftlichen Beisitzer. Daneben besass die Stadt die städtische Polizeigerichtsbarkeit.
Nach einem Zeugenverhör vom Jahre 1228 über die Gerichtsverhältnisse in Dorsten stand die echte Blutgerichtsbarkeit dem Vogt zu, während der Kölnische Gorichter von Recklinghausen solche nur besass, "quando cum clamore fit wapeniow", wenn das Geschrei, der Ruf zu den Waffen, erhoben worden war. Bis 1803 gehörte Dorsten zum Kurkölnischen Vest Recklinghausen. [1]
Rechtsgrundlage
Allgemeines Recht
- Landrechte des Vestes Recklinghausen
- Lokale Weistümer
Markenrecht
- Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.
Frühere Gerichtsbarkeit im Vest Recklinghausen (südlich der Lippe)
Vor Beendigung der Landesherrschaft des Kurfürstentums Köln führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte im Vest Recklinghausen durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im kurfürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.
Übersicht der Jurisdiktion
Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:
Lfd. Nr. |
Bezeichnung des Gerichtes |
Gerichtsherr | Gerichtsbezirk | Ablageort Aktenarchiv |
-.- | Gericht Dorsten | Landesherr im Vest Recklinghausen | Kirchspiel Dorsten und Bauerschaften Kirchspiel Polsum und Bauerschaften, Kirchspiel Gladbeck und Bauerschaften, Kirchspiel Buer und Bauerschaften, Kirchspiel Kirchhellen und Bauerschaften , Kirchspiel Bottrop und Bauerschaften, Kirchspiel Osterfeld und Bauerschaften. |
Dorsten [2] |
Frühere Gerichtsbarkeit im Bereich des Fürstbistums Münster (nördlich der Lippe)
Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.
Übersicht der Jurisdiktion
Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:
Lfd. Nr. |
Bezeichnung des Gerichtes |
Gerichtsherr | Gerichtsbezirk | Ablageort Aktenarchiv |
16 | Gericht Herrlichkeit Lembeck | Haus Lembeck | Dorf Altschermbeck und Bauerschaften Rüste, Buschhausen, Emmelkamp und Üfte Dorf Erle und Bauerschaften Westrick und Oestrick Dorf Hervest und Bauerschaften Orthöve und Wenge Dorf und Kirchspiel Holsterhausen Dorf Lembeck und Bauerschaften Endeln und Lasthauseb, Wessendorf (Dorsten-Lembeck) und Sprecking, Beck und Stroick Dorf und Kirchspiel Rhade Dorf Wulfen und Bauerschaften Dimke, Deuten und Sölten |
unbekannt [3] |
Landesherrlich gesetzliche Grundlagen
Gesetze und Verordnungen der rheinischen und westfälischen Territorien, die bis zum Ende des Alten Reiches der weltlichen Herrschaft des Erzbischofs von Köln unterstanden. Im Einzelnen handelt es sich im Rheinland um das Kurfürstentum Köln bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 (von 1794 – 1802 nur noch um die rechtsrheinischen Gebiete), in Westfalen um das sogenannte Herzogtum Westfalen (inkl. der hessisch-darmstädtischen Herrschaft 1802 -1818) und das Vest Recklinghausen (inkl. der herzogl. Arenbergischen Herrschaft (1802 -1810).
Zeitschiene nach 1802
Französische Zeit
Friedensgerichte und Tribunale
So wie vorstehend waren die Verhältnisse der Jurisdiktion, als durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 das Vest Recklinghausen säkularisiert und neuen Landesherren als Entschädigung zugeteilt wurde.
Zunächst blieben Untergerichte im Allgemeinen in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen und nur für die Obergerichtsbarkeit erfolgten von den neuen Landesherren Abänderungen.
Durch Dekret wurden sämtliche bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben und eine mit der französischen übereinstimmende Gerichtsverfassung eingeführt. Jedes Kanton erhielt ein Friedensgericht, jedes Arrondissement ein Tribunal erster Instanz.
Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Kanton Dorsten
Friedensgericht im Kanton Dorsten und Arrondissement Essen im Rheindepartement, Großherzogtum Berg. Darin:
Preußische Gerichtsbarkeit
Das im Jahre 1815 eingerichtete Land- und Stadtgericht Dorsten war zunächst dem Oberlandesgerichts Bezirk Kleve zugeteilt, durch Verfügung des Justizministeriums vom 08.09.1816 jedoch dem Oberlandesgerichtsbezirk Münster angegliedert. Untergebracht war das Gericht nebst dem Gefängnis in dem staatlichen Gerichtsgebäude.
Im Jahre 1849 wurde das obige Gericht zunächst aufgelöst, Dorsten behielt nur eine Gerichtsdeputation, die dem Kreisgericht Recklinghausen angegliedert wurde. Sitz eines selbständigen Kreisgerichts wurde Dorsten im Jahre 1851, welches nunmehr seinerseits in Recklinghausen 4 Gerichtskommissionen unterhielt, die später zu einer Gerichtsdeputation vereinigt wurden. Die räumliche Unterbringung war die gleiche. Gerichtstage wurden in Bottrop abgehalten.
Amtsgericht Dorsten
1879 erhielt Dorsten ein Amtsgericht, das durch Gesetz vom 03.04.1888 dem Landgerichtsbezirk Essen angegliedert wurde. [1]
Archiv
- Stadtgericht Dorsten; Bestandsgeschichte:
- Laufzeit : 1731-1817; Inhalt : Gerichtsprotokolle 1753-1809; Zeugenverhörprotokolle 1756-1805; Pfandbuch (Pignusbuch) 1805-1809; Kontraktenprotokolle 1731-1817; Tabellen mit Angaben der Gutsherren und Eigenbehörigen für die Kirchspiele Dorsten, Polsum, Gladbeck, Buer, Kirchhellen, Bottrop, Osterfeld. Umfang : 80 Akten (35 Kartons), Findbuch A 188 I mit Index.
- Land- und Stadtgericht, Dorsten; Bestandsgeschichte:
- Laufzeit : 1815-1856; Umfang : 568 Akten (30 Kartons), Findbücher Q 321 (Land- und Stadtgericht) und Q 321t (Testamente).
- Kreisgericht Dorsten, Bestandsgeschichte:
- Laufzeit : 1850-1899; Umfang : 1416 Akten (46 Kartons), Findbücher Q 416 (Kreisgericht) und Q 417t (Testamente).
- Amtsgericht Dorsten, Bestandsgeschichte:
- Umfang : 13.871 Akten (1647 Kartons), Findbücher Q 519 (Amtsgericht), Q 519t (Testamente) und Q 519g (Grundakten)..
Grundbücher
- Grundbuchamt Dorsten (nur Berggrundbücher): Bisher übernommen wurden ausschließlich Grundbücher aus der Zeit vor Einführung des losen Grundbuches ca. 1960/1970.
Fußnoten
Weblinks
Offizielle Webseiten
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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