Schloßteich (Königsberg)
S c h l o s s t e i c h Gewässer und Stadtbereich in Königsberg |
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Einleitung
Allgemeine Informationen
Der Königsberger Schlossteich ist ein etwa 1,2 km langer und zwischen 50 und 100 m breiter, im Ganzen 9 ha großer See in Königsberg und erhielt seinen Namen durch das südlich gelegene Königsberger Schloss. Die Aufstauung des Lebo (später Katzbach) wurde bereits durch die Prußen angelegt und später von den Ordensrittern durch einen Staudamm abgedämmt, um Mühlen betreiben und Fische züchten zu können. Es ist ein im Norden der Stadt gelegener See, der in südliche Richtung bis ins Zentrum der Stadt vorstößt. Er erhält sein zufließendes Wasser vom höher gelegenen Oberteich und wird unterirdisch zum Pregel hin entwässert.
Politische Einteilung, Zugehörigkeit
An den Schlossteich grenzten die folgenden Königsberger Stadtteile:
Kirchliche Einteilung, Zugehörigkeit
Geschichte
"Einen eigenartigen Schmuck besitzt Königsberg in dem gartenumrahmten Schloßteich. ... Der Damm trägt heute die Französische Straße. Die Aufgabe des Teiches war, ein Staubecken für die Schloßmühle zu sein und einen gewissen Schutz der Burg zu verleihen. 1753 erhielt er eine Überbrückung. Am 13. September 1869 brach bei einer festlichen Veranstaltung aus Anlaß der Anwesenheit Wilhelms I. das Geländer der überfüllten Brücke. Eine große Zahl von Zuschauern stürzte in den Teich. Etwa 40 Personen mußten ertrinken. Am Anfang dieses Jahrhunderts wurde am Südende der Blick auf das Schloß freigelegt. Gleichzeitug wurde ein herrlicher Spazierweg von der Schloßteichbrücke nach dem Münzplatz geschaffen." [1]
"Kurz vor der endgültigen Vereinigung fließt in den Samländischen Pregel der Löbebach (Katzbach). Durch dessen Aufstauung sind bereits zur Ordenszeit der Königsberger Ober- oder Schloßteich gebildet worden. Aus diesen Teichen leiteten die Ritter Fließe zum Treiben von Mühlen und zur Bewässerung der Schloßgräben ab. Ferner wurden aus ihren Röhrenleitungen geführt, um die Stadt Königsberg mit Trinkwasser zu versorgen. Der Oberteich, der von Jahr zu Jahr immer weiter durch Wasserpflanzen aller Art verwächst, wird vom Land- und Wirrgraben gespeist." [2]
Das Schloßteichunglück von 1869
In der Königsberger Hartungschen Zeitung Nr. 217 vom 10.05.1914 wird auf Seite 3 berichtet:[3]
Das Unglück
Der schwere Bootsunfall, der in der Nacht zum 2. Mai (1914) sich auf dem Schloßteich ereignete, hat bei vielen Königsbergern die Erinnerung an dass große Schloßteichunglück wachgerufen, dass sich Montag, den 15. September 1869 zugetragen hatte, als aus Anlaß der Herbstmanöver der König mit dem Kronprinzenpaar, den königlichen Prinzen u. a. Fürstlichkeiten in Königsberg weilte. Die Katastrophe, die 32 Personen das Leben kostete, und noch vielen alten Königsbergern im Gedächtnis ist, ereignete sich dadurch, dass die Schloßteichbrücke in dem Augenblicke einstürzte, als viele Hunderte von Menschen von der Brücke aus dem König, der soeben eine Gondelfahrt rund um den Schloßteich angetreten hatte, zujubelten. In Nr. 215 der „Königsberger Hartungschen Zeitung“ von 1869 wird über das Gondelfest u. a. berichtet:
Der Schloßteich war mit Gondel wie besäet, aus denselben erscholl ein enthusiastisches Hurrarufen von dem darin sitzenden Publikum, als der König mit dem Kronprinzen, der Frau Kronprinzessin und den Prinzen, die für dieses Herrschaften bereit gehaltene Prachtgondel mit purpurrothem Baldachin bestiegen. Die Königliche Gondelfahrt, aus acht festlich dekorierten, durch bunte Lampions geschmückten Gondeln bestehend, leitete der Lotsenkommandant Hallmann; in einem großen Boote voran war das Musikkorps der Schwarzen Husaren placirt. Die Fahrt ging rechts ab, dem Börsengarten, der Schloßteichbrücke, Bellevue, dem Garten des kommandierenden Generals, dem Gouvernementgarten vorbei und so herum nach den Logengärten …
Die Gondelfahrt war etwa um 9 Uhr beendet. Der König, de von der Katastrophe erst am Dienstag früh Bericht erstattet wurde, nahm an dem Souper in dem Saale der Drei-Kronen-Loge teil, woselbst für 150 Personen gedeckt war. - Ueber den Brückeneinsturz wurde in der „H. Z.“ damals unter anderem folgendes berichtet:
Am gestrigen von dem Festkommittee in Anwesenheit seiner Majestät des Königs in den Logengärten veranstalteten Gartenfeste hat sich ein entsetzliches Unglück ereignet. In dem Augenblicke, als die Ufer des Schloßteiches und die darüber führende Brücke in seltenem Lichtglanze strahlten, brach ein Feld des Brückengeländers, und die Menge der auf der Brücke befindlichen Personen stürzte in den Teich hinab. Mehrere retteten sich an Land, viele wurden durch die von allen Seiten hinzugetretene Hilfe aus dem Wasser herausgezogen und in den nahe gelegenen Garten gebracht. Leider sind von diesen nur 7 durch die große Anzahl zur Hilfe geeilten Aerzte und die von ihnen angewandten Mittel ins Leben zurückgerufen, während 28 Personen leider als tot erklärt werden mußten …
Der erschütternde Vorfall ist nach bisherigen Ermittelungen dem Umstande zuzuschreiben, dass das bei sonstigen ähnlichen Veranlassungen mit dem mit dem besten Erfolge angeordnete, die Menge fortbewegende und durch eine große Anzahl kommandierter Polizeibeamte unterstützte „Rechtsgehen“ durch den Ruf einige Zuschauer „Die Brücke brennt!“ gestört und unterbrochen wurde und dadurch ein so heftiger Andrang nach einem Punkte des Geländers stattfand, dass dasselbe unter der Wucht der rückwärts drängenden brechen mußte. Die Schloßteichbrücke, die bei allen Festlichkeiten auf dem Schloßteiche den besten Überblick gewährt, ist seit dem vor sieben Jahren erfolgten Neubau ohne Bedenken auch dieses Mal dem Publikum freigegeben wurde, in der Ueberzeugung, dass bei einem Fortbewegen der Menge ein Unglück nicht zu befürchten sei. Die Verkleidung der Brücke hat, wie der Augenschein lehrt, in der Tat an einer Stelle zu brennen angefangen. Seine Majestät, der König und die Königlichen Hoheiten, der Kronprinz und die Kronprinzessin haben ihre innigste Teilnahme ausgesprochen und sofort eingehenden Bericht über den Umfang des Unglückes befohlen. Zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Hinterbliebenen ist ein Komitee in der Bildung begriffen und werden Gaben der Liebe schon jetzt von dem Rechnungs-Rat Schütz im Polizeigebäude bereitwilligst angenommen …
Es folgt dann die Liste der Toten, die in der Hauptsache Arbeiter, Handwerker und Familienangehörige aufweist. Dieser ganze Bericht steht als Bekanntmachung des königlichen Polizeipräsidiums im Inseratenteil, also als bezahlte Anzeige. Der Bericht im redaktionellen Teil, der sich inhaltlich mit der Bekanntmachung im Inseratenteil deckt, ist wesentlich kürzer gehalten. Es heißt darin u.a. :
Es war ziemlich in der Mitte der Brücke, mehr nach der Königsgartenseite zu, eine Stück des Brückengeländers nach der Zappa-Seite zu in einer Länge von etwa 20 Fuß gebrochen, in Folge dessen eine Masse Menschen ins Wasser stürzten. Obgleich sogleich Hilfe herbeieilte, so waren doch gestern morgen (Der Bericht befindet sich im Mittwochblatt) bereits 29 Tote aus dem Wasser aufgefischt worden. Der Woriener Gasthausgarten war alsbald zum Lazarett umgeschaffen u. s. s. u. s. w. Die Brücke wurde noch des nachts gänzlich gesperrt und befand sich auch gestern noch in demselben Zustande.
Natürlich blieb das Unglück nicht ohne Einfluß auf das Festprogramm, dass aus Anlaß der Anwesenheit des Königs vorgesehen war. Auch die private und öffentliche Wohltätigkeit fand hier ein reiches Feld, da es sich ja durchweg um wenig bemittelte Leute handelte. In der Nummer vom Donnerstag, dem 16. September, wurde mitgeteilt:
Die während der Anwesenheit des Königs in unserer Stadt projektieren Festlichkeiten sind sämtlich in Folge des unglücklichen Ereignisses am Montag Abend auf der Schloßteichbrücke abbestellt worden. Der König ist tief von dem Unglücksfalle ergriffen, wo inmitten der Freude, des Jubels und des lautesten Enthusiasmus für den Monarchen soviele Menschen ihr Leben einbüßen mußten. …. Se. Majestät übermittelte dem Herrn Ober-Präsidenten eine Summe von 1000 Thaler, welche unter die Hilfsbedürftigen Hinterbliebenen der Verunglückten vertheilt werden sollen. -
Die Schützengilde ließ gestern mittag Plakate anheften, in denen sie anzeigte, dass anstatt des ausfallenden Festkonzertes, gestern abend eine Musik- und Gesangsaufführung im Saale des Schützenhauses gegen 5 Sgr. Entrée stattfinden sollte, bei denen Sw. Majestät sein Erscheinen zugesagt hätte. Der Erlös ist für die Hinterbliebenen der am Montage Verunglückten ausgesetzt; der Freigiebigleit sind keine Schranken gesetzt worden.
In den Zeitungsnummern der nächsten Tage und Wochen finden sich immer noch weitere Einzelheiten über die Katastrophe, so wird in der Nummer 217 vom Freitag, 17. September, berichtet:
Ein herzerschütternder Vorfall am 13. ds. war folgender: Ein junger Mann sieht neben sich von der Brücke seine Braut in den Teich stürzen. Er springt nach, um sie durch schwimmen zu retten. Er erreicht glücklich das Ufer er hält sie fest und krampfhaft am Arm, er hat sie gerettet, aber – ein ihm fremdes Mädchen. Seine Braut wurde bald auch aus dem Wasser gezogen, aber als – Leiche! -- Bis jetzt sind im ganzen 31 Personen aus dem Schloßteich herausgefischt, von den früheren 11 noch Vermißten haben sich schon mehrere gefunden, so dass die Zahl der Todten sich auf höchstens einige 30 belaufen wird. -- In einem anderen bericht heißt es: Bei dem Unglücksfall auf der Schloßteichbrücke hat so mancher von den in den Schloßteich gefallenen Personen wunderbaren Zufälligkeiten seine Rettung zu danken. So einer – seinen alten Hosen. Auch er fiel, wie er uns erzählte, ins Wasser und suchte sich durch schwimmen zu retten. Da, mit einem Male erfaßte ihn ein anderer Unglücklicher am einem Bein, schon sieht er seinen Untergang vor Augen, als plötzlich das morsche Tuch seiner alten Beinkleider, den verzweifelten Griff des Unglücklichen nicht aushaltend, reißt und den Schwimmer von der Last, die ihn in die Tiefe gezogen hätte, befreit „Hätte ich an dem Tag, wie ich es anfangs wollte, meine guten Hosen angezogen“, setzte der Mann getreulich hinzu, „dann läge ich heute auch schon in kühler Erde begaben“.
Am 17. fand unter großer Anteilnahme der gesamten Bevölkerung die Beerdigung der Todesopfer auf den verschiedenen Kirchhöfen statt- In dem Bericht darüber, der übrigens erst am 21. erschien, heißt es u. a.: „Trotz des abscheulichen Wetters hatten sich überall große Menschenmassen eingefunden, mehr als wirklich Leidtragende wie als Zuschauer, Blumen streuend, Tränen weinend …“ Auf dem Loebenichtschen Kirchhofe hielt Pfarrer Krause, auf dem Friedhof der Sackheimer Kirche Pfarrer Dr. Voigdt, auf dem Friedhof der freien Gemeinde Dr. Rupp die Leichenrede.
Die Schuldfrage
Aber die traurige Angelegenheit bekam auch noch einen recht unerquicklichen politischen Beigeschmack,.Sie führte zu einem Konflikt zwischen Polizeipräsidium einerseits und den Mitgliedern des Festkomitees andrerseits, an dessen Spitze des damalige Oberbürgermeister Geheimer Oberregierungsrat Kieschke und Kommerzienrat und Admiralitätsrat Stephan standen. Die Nummer 221 der „Königsberger Hartungschen Zeitung“ vom Mitwoch, 22. September, brachte unter „Königsberger Nachrichten“ folgende Notiz:
Auf Requisition Des Kgl. Polizeipräsidiums wurde am Montag abend ein Teil der Auflage von Nr. 220 d. Ztg. mit Beschlag belegt und gestrichen. Als Veranlassung zu dieser Maßregel wurde eine kurze Erklärung des Festkomitees die Schloßbrückenangelegenheit betreffend, angegeben. Nach Entfernung des beanstandeten Artikels konnte der Druck fortgesetzt werden. Einem gleichen Schicksal war aus dem selben Grunde auch die „Ostpreußische Zeitung“ verfallen.
Was war nun in dem beanstandeten Artikel so Staatsgefährliches enthalten? Nichts als eine sachliche Berichtigung des Festkomitees, die heute aug Grund des Paragraph 11 des Preßgesetzes jede Zeitung ohne weiteres aufzunehmen verpflichtet wäre. In der „Ostpreußischen Zeitung“ Nr. 219, befand sich in einem auf die Schloßteichaffäre bezüglichen Referats folgender Schlußpassus:
„Zu bedauern ist bei der traurigen Brückenangelegenheit auch, dass das Komitee (gemeint ist das Festkomitee) es nicht für notwendig erachtet hat, die Illumination des hölzernen, feuergefährlichen Bauwerkes vorher der Polizei anzuzeigen, damit Sicherheitsmaßregeln getroffen werden konnten.“
Dagegen hatte sich das Festkomitee mit einer Erklärung in der „Hartungschen Zeitung“ und in der „Ostpr. Zeitung“ gewandt, welche folgende Notiz zum Abdruck brachten:
„Von dem Festkomitee geht uns mit Rücksicht auf eine Notiz in der „Ostpreußischen Zeitung“, Nr. 219, die Nachricht zu, dass der Königlichen Polizeibehörde schon mehrere Tage vor dem Fest am 13. c. Die erforderliche Mitteilung über die beabsichtigte Illumination an der Schloßteichbrücke gemacht worden ist.“
Diese harmlose Gegenerklärung des Festkomitees war aber keineswegs nach dem Sinne des gestrengen Herrn Polizeipräsidenten, der kurzerhand beide Zeitungen beschlagnahmen ließ. Allerdings konnte die Beschlagnahme nicht aufrecht erhalten werden, denn in der Nummer vom Donnerstag ist an der Spitze der „Königsberger Nachrichten“ zu lesen:
Soeben erhalten wir eine Zuschrift der Staatsanwaltschaft, durch welche wir benachrichtigt werden, dass die Beschlagnahme des Hauptblattes Nr. 220 der Zeitung aufgehoben worden ist. Wir haben diesem Resultat mit Gewißheit entgegengesehen, da der betreffende Artikel nichts als eine tatsächliche Berichtigung eines Referats in der „Ostpreußischen Zeitung“ enthielt, der die Redaktion, im Vertrauen auf deren Authentie, ohne Bedenken veröffentlichte. Der Verlager dieser Zeitung hat bei dieser Beschlagnahme bedeutenden Kosten gehabt, die ganze Postauflage mußte nachgedruckt werden, die abgehenden Posten sind aufgehalten, und den bereits abgegangenen ist, wie wir äußerlich hören, per Telegraph die Konfiskation mitgetheilt. Es bleibt lebhaft zu beklagen, dass unsere derzeitige Preßgesetzgebung die betreffenden Faktoren der Verwaltung für durch eine ungerechtfertigte Beschlagnahme hervorgerufenen Schaden nicht regreßpflichtig macht.
Und in einer längeren Erklärung (im Inseratenteil der „Hartungschen Zeitung“ vom 26. September) verwahren sich die Mitglieder des Festkomitees dagegen, dem Polizeipräsidium die beabsichtigte Illumination der Brücke nicht rechtzeitig mitgeteilt oder überhaupt darüber in Unkenntnis gelassen zu haben. Die Brücke mit den zur Erleuchtung getroffenen Vorbereitungen sei sogar vor dem Feste polizeilich besichtigt worden. Es heißt in der vom Oberbürgermeister Kieschke und Admiralitätsrat Stephan gezeichneten Erklärung u. a.:
Die Königliche Regierung wird uns das Zeugnis nicht versagen können, dass die oben gedachte Berichtigung durchaus sachlich und ohne alle polemische Beimischung gefaßt ist. Sie richtet sich überdies nur gegen eine Lokalnachricht welche keine amtliche Firma trug … Es ist garnicht abzusehen, wie der Abdruck unserer Berichtigung die Beschlagnahme der Zeitung zu rechtfertigen vermöchte. Wir aber werden durch solche Maßregeln des einzigen uns zu Gebote stehenden Mittels beraubt, um öffentliche Angriffe abzuwehren und das Publikum über unser Verhalten aufzuklären. Deshalb hat das Festkomitee den einzigen ihr bleibenden Weg betreten, nämlich den der Beschwerde an die Königliche Regierung, als die vorgesetzte Behörde des Königlichen Polizeipräsidiums.
In der Tat hat denn ja auch diese Beschwerde den gewünschten Erfolge gehabt. Für die Handhabung des Preßgesetzes und die polizeiliche Zensur in jener Zeit bleibt der Vorgang bezeichnend. Und noch eine andere Notiz möchten wir zum Schluß bei dieser Gelegenheit wiedergeben, die eines kulturgeschichtlichen Interesses nicht entbehrt. Am 1. Oktober wird unter „Königsberger Nachrichten“ berichtet, dass in der „Insterburger Zeitung“ die Inhaberin eines mechanischen Theaters (worin man offenbar einen Vorläufer des heutigen Kinos zu suchen haben wird) „die Darstellung des Unglücks auf der Schloßteichbrücke“ als „besonders interessant und sehenswert“ annoncierte. „Man muß sich wundern“, bemerkte dazu die „Hartungsche“, dass diese Frivolität der Spekulation aus diesem tief beklagenswerten Unglück nicht schon ein Drama gemacht hat.“
Heutige Situation
Literatur
Bibliografie
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Quellen
- ↑ Ambrassat, August: Die Provinz Ostpreußen, ein Handbuch der Heimatkunde, 1912, Nachdruck Weidlich, Frankfurt a.M. 1978, S.355f
- ↑ Ambrassat, August: Die Provinz Ostpreußen, ein Handbuch der Heimatkunde, 1912, Nachdruck Weidlich, Frankfurt a.M. 1978, S. 133
- ↑ Verfasser: -epp-, Quelle: Königsberg Hartungsche Zeitung, 10.05.1914, Ausgabe 217, S. 3, bereitgestellt durch ZEFYS-Zeitungsinformationssystem der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz
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