Kreisgerichtsbezirk Coesfeld
Kreis Coesfeld: Ständegesellschaft, Ritter, Städte, Landgemeinden, Ämter mit lokaler Zuständigkeit bei Standesamt, Katasteramt, Amtsgericht (Testamenten, Nachlaß-, Erbschafts- u. anderen Gerichtssachen), Polizei, Bauamt ...
Hierarchie:
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Zeitschiene vor 1803
Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer. im Gebiet des Kreises Coesfeld bestanden [1]:
Im Amt Horstmar
Fürstliche Gerichte
- Nr. 1 Gogericht Hastehausen
- Nr. 2 Gogericht Sandwelle
- Nr. 3 Stadtgericht Billerbeck
Private Gerichte
- Nr. 4 Stadtgericht Coesfeld
- Nr. 5 Beifang Limbergen
- Nr. 6 Beifang Rorup
- Nr. 7 Gogericht Rüschau
Im Amt Dülmen
Fürstliche Gerichte
- Nr. 8 Stadt- und Gogericht Dülmen
- Nr. 9 Stadtgericht Haltern
Private Gerichte
- Nr. 10 Gericht Merfeld
- Nr. 11 Beifang (Buldern)
Im Amt Ahaus
Fürstliche Gerichte
- Nr. 12 Gogericht Homborn des Amts auf`m Braem, wozu gehörte das Gogericht Gescher
Private Gerichte
- Nr. 13 Herrlichkeit Lippramsdorf
Übersicht
1864: Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:
Zeitschiene nach 1802
Friedensgerichte und Tribunale
So wie vorstehend waren die Verhältnisse der Jurisdiktion, als durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 das Fürstbistum Münster säkularisiert und unterschiedlichen Landesherren als Entschändigung zugeteilt wurde.
Zunächst blieben Untergerichte im Allgemeinen in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen und nur für die Obergerichtsbarkeit erfolgten von den neuen Landesherren Abänderungen.
Durch Dekret vom 17.12.1811 wurden sämmtliche bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben und eine mit der französischen übereinstimmende Gerichtsverfassung eingeführt. Jedes Kanton erhielt ein Friedensgericht, jedes Arrondissement ein Tribunal erster Instanz.[3]
- 1806 Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Berg, Ems-Departement, Arrondissement Coesfeld
- 17.12.1811 Kaiserreich Frankreich, Lippedepartement, Arrondissement Steinfurt, Kanton Coesfeld[4]
Kreisgerichtsbezirk Coesfeld
Das vorhergehende Verhältnis hatte Bestand bis zum Jahre 1815 als sich die Strukturen der neuen preußischen Provinz Westfalen allmählig verfestigten.
1864 bestanden unter dem Appellationsgericht zu Münster mit den Grenzen des Kreises übereinstimmend
- der Kreisgerichtsbezirk Coesfeld
- umfassend Stadt Coesfeld, Amt Coesfeld, Amt Buldern, Amt Darfeld, Amt Osterwick, Amt Gescher, Amt Rorup, Bauerschaft Rödder, Emte, Weddern von der Gemeinde KirchspielDülmen
- Gerichtstage in Billerbeck| jährlich 10 mal für das Amt Billerbeck
- Gerichtstage in Buldern jährlich 10 mal für das Amt Buldern, die Gemeinden Limbergen im Amt Rorup, die Bauerschaften Rödder, Emte, Weddern in der Gemeinde KirchspielDülmen
- die Gerichtskommission Haltern
- umfassend Stadt und Amt Haltern
Literatur
- Emmermann, Fr.Wilh.: Handbuch für Maires, Beygeordnete. besonders im Großherzogtum Berg (Herborn 1812) ( Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern)
- Bahlmann, Dr. P.: Der Regierungsbezirk Münster...(Aschendorff 1893)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Olfers, Clemens A. von: Beiträge zur Geschichte der Verfaßung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster (1848)
- ↑ Quelle: Mersmann: Statistische Nachrichten über den Kreis Coesfeld 1862. (Münster, Fr. Regensberg)
- ↑ Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern.
- ↑ Literatur: Uwe Wesel: Die fünf Bücher Bonapartes, Die Zeit, 17. Februar 2010
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