Herrschaft Anholt
Herrschaft Anholt: Kurfürstentümer, Herzogtümer, Grafschaften, große und kleinen Herrschaften, Erzstifte, Hochstifte, Abteien, Reichsstädte und Reichsdörfer, Reichsfürsten und Reichsritter — unübersehbar verwickelte territorialen Verhältnisse im weit über die heutigen Grenzen Deutschlands ausgreifenden HRR.
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Isselburg > Anholt (Isselburg) > Herrschaft Anholt
Einleitung
Anholt (reichsunmittelbare Herrschaft). Vermutlich im I2./I3. Jahrhundert erbauten die Ritter von Zuylen (Sulen) die Burg Anholt bei Bocholt, neben welcher eine 1347 als Stadt bezeichnete Siedlung erscheint, welche 1349 volles Stadtrecht erhielt.
Erbwechsel
1380 kam die um Anholt gebildete, zwischen den Hochstiften Köln. Münster und Utrecht liegende Herrschaft im Umfang eines Kirchspiels durch Heirat der Erbtochter der Herren von Sulen an die Herren von Gemen und 1402 durch Teilung an die Herren von Bronckhorst-Batenburg. welche sich 1431 von Kaiser Sigmund mit Anholt belehnen ließen und ihre Unabhängigkeil gegenüber Geldern und den Generalstaalen zu wahren verstanden.
Als Heiratsgut an die Grafen von Salm
1641 ging die dem niederrheinisch-weslfälischen Reichskreis angehörige Herrschaft durch Heirat an die Grafen von Salm, welche 1739 zu Reichsfürsten ernannt wurden. Diese residierten ab 1751 im nunmehrigen Fürstentum Salm-Salm in ihrer Residenz Senones in den Vogesen. Im März 1793 wurde der in den Vogesen liegende Teil des Fürstentum Salm mit der Republik Frankreich vereinigt, im März 1798 auch das Fürstentum Salm-Kyrburg im heutigen Belgien. Seit dem Verlust ihrer Länder und Einkünfte bemühten sich beide Häuser in Paris, eine angemessene Entschädigung zu erlangen. Ihre Hoffnung auf reichere oberdeutsche Gebiete erfüllte sich jedoch nicht.
Entschädigung in Westfalen
Der Entschädigungsplan vom 08.10.1802 überwies beiden Häusern nach dem Verlust ihrer linksrheinischen Güter zwei bzw. ein Drittel der fürstbischöflich münsterischen Ämter Bocholt und Ahaus , welche an die Herrschaft Anholt grenzten. Anholt wurde zum Verwaltungssitz der münsterschen Entschädigungslande erhoben. [1]
Literatur
- Zelzner, M.: 600 Jahre Stadt Anholt (1347-1947).
- Köhler. G: Geschichte von Schloß und Stadt Anholt. 1954
- Schmelzeisen, G.K., Festschrift: Gericht und Recht in der Provinz Westfalen (1815-1845).
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.