Fürstentum Salm

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Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Isselburg > Anholt (Isselburg) > Herrschaft Anholt > Fürstentum Salm

Einleitung

Burg und Herrschaft Anholt fielen 1647 durch Erbschaft an die Grafen von Salm-Salm, diese wurden 1739 zu Reichsfürsten ernannt und residierten ab 1751 im nunmehrigen Fürstentum Salm-Salm in ihrer Residenz Senones in den Vogesen.

Im März 1793 wurde der in den Vogesen liegende Teil des Fürstentum Salm mit der Republik Frankreich vereinigt, im März 1798 auch das Fürstentum Salm-Kyrburg im heutigen Belgien. Seit dem Verlust ihrer Länder und Einkünfte bemühten sich beide Häuser in Paris, eine angemessene Entschädigung zu erlangen. Ihre Hoffnung auf reichere oberdeutsche Gebiete erfüllte sich jedoch nicht.

Entschädigung in Westfalen

Der Entschädigungsplan vom 08.10.1802 überwies beiden Häusern zwei bzw. ein Drittel der fürstbischöflich münsterischen Ämter Bocholt und Ahaus sowie zwei Virilstimmen im Reichsfürstenkolleg. Zur Besitzergreifung der im Vergleich mit den verlorenen Gütern ärmlichen Ämter bevollmächtigte die Kyrburgische Vormundschaft am 23.10.1802 den Salm-Salmischen Hof- und Regierungsrat J. G. Noel und seinen Vertreter J. Francpis Teroerde.

Gemeinsame Verwaltung beider Ämter

Am Tage darauf schloß Noel mit Franz Xaver v. Zwackh (als Vertreter Salm-Kyrburgs) einen Vertrag über die gemeinsame Verwaltung beider Ämter mit allen Domänen und Einkünften. Sobald die Besitzergreifungspatente im Druck vorlagen, ließ sich der Amtsrentmeister Joseph v. Raesfeld in Bocholt am 06.11.1802 auf beide Fürstenhäuser vereidigen. Noel ergriff in Ahaus, Teroerde in Bocholt Besitz. Auf den Einspruch des münsterischen Geheimen Rats und Preußens mußten jedoch die Besitzergreifungspatente wieder entfernt werden. Unter der Drohung preußischer Einquartierung wurden alle Maßnahmen rückgängig gemacht. Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803 sprach schließlich beiden Häusern Salm die volle Landeshoheit über die Ämter Ahaus und Bocholt zu. Wie es der Lunevillcr Friede versprach, durften alle Klöster, Kapitel und frommen Stiftungen säkularisiert und den Domänen einverleibt werden. Zum Direktor der gemeinschaftlichen Regierung bestimmte das Dekret vom 23./25.07.1803 den Salm-Salmischen Geh. Rat und Kanzleidirektor Peter Franz Noel, zu Wirklichen Regicrungsrätcn die Hofräte Carl Joseph v. Embden, Gottfried Jeremias Noel (Salm-Salm), sowie Gottfried Schieß (+ 19.08.1805) und Christian Simon (Salm-Kyrburg), zum Regierungssekretär Anton Bonati. Die Regierung nahm ihren Sitz in Bocholt.

Die bisherigen Unterbehörden aus fürstbischöflicher Zeit blieben in Wirkung. Obgleich damit beträchtliche Einkünfte an die salmschen Häuser fielen, litt die Verwaltung dank der großen französischen Militärforderungen unter ständiger Geldnot. Die zu ihrer Behebung eingeführte Stempelsteuer (18.02.1804) führte zu einer allgemeinen Unzufriedenheit der Bevölkerung.

Rheinbund

Am 12.07.1806 traten die Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg in Paris dem Rheinbund bei, mit voller Souveränität ausgestattet. Gleichzeitig wurde (laut Art. 24 der Bundesakte) die ehemalige reichsfreie Herrschaft Gemen, die zuletzt dem Reichsfreiherrn v. Bömmelburg gehörte, als Standesherrschaft dem Hause Salm-Kyrburg übergeben, während die Herrschaft Anholt zum alleinigen Besitz Salm-Salms erklärt wurde.

Dem Großherzog von Berg wurde eine Verbindungsstraße zwischen dem ihm zugefallenen Herzogtum Kleve und seinen neuen Besitzungen im nordwestlichen Münsterland durch das Fürstentum Salm eingeräumt.

Umfang des Neubesitzes

Die Angaben über die Einwohnerzahl beider Fürstentümer schwanken von 50-60 000. Als Umfang werden 31 Quadratkilometer angegeben. Das Kontingent zur Rheinbundarmee betrug 323 Mann (Art. 38).

Regierungsorganisation

Die Verfügung vom 30.10./22.11.1809 (der Fürsten Konstantin, Moritz und Fürstin Amalie) bestimmte, daß das gemeinschaftliche Fürstentum fortan von drei Landeskollegien regiert werden sollte:

  • der Landesregierung,
  • der Hofkammer und
  • dem Hofgericht.(1600, 1922 und 1822 Gulden Gehalt)

Als zweite Gerichtsinstanz für Privilegierte und als dritte sowie als Revisionsinstanz stand den Parteien die Wahl zwischen Wetzlar oder den juristischen Fakultäten Göttingen und Heidelberg frei.

Salm-Salm und Salm-Kyrburg führten in den Kollegien abwechselnd das Direktorium auf zwei bzw. einen Monat. Die bisher daneben bestehende geistliche Administrationskommission fiel fort.

Die Landesregierung setzte sich zusammen aus

  • Hofrat Andreas Stündeck (+ 15.08.1810), (1600 Gulden Gehalt)
  • Hofrat Johann v. Bostel ( 1922 Gulden Gehalt)
  • Hofrat Alois Langenberg (1822 Gulden Gehalt)
    • Sekretär Anton Bonati (1400 Gulden Gehalt)
    • 1 Kanzlist
    • 1 Bote (1600, 1922 und 1822 Gulden Gehalt)

Die Hofkammer bildeten

  • Hofrat v. Embdcn (1700 Gulden Gehalt)
  • Hofrat Christian Simon (1700 Gulden Gehalt)
    • Sekretär Meyer (800 Gulden Gehalt)
    • Kassierer Johann Adam Finck (1000 Gulden Gehalt)
    • 1 Bote.

Das Hofgericht bestand aus

  • Hofrat Stephan Theodor Jansen (1400 Gulden Gehalt)
  • Hofrat Franz Karl v. Brandt (1400 Gulden Gehalt)
  • Hofrat Alois Langenberg (1400 Gulden Gehalt)
    • Sekretär Vola (700 Gulden Gehalt)
    • 1 Bote.

Als Gcneralempfänger aller Steuern wurde am 05./22.10.1809 der bisherige Amtsrentmeister J. v. Raesfeld bestallt. [1]

Archive

Fußnoten

  1. Quelle: Kohl, Wilhelm: Behörden der Übergangszeit 1802-1816 (1964)