Fürstbistum Osnabrück/Landstände/Domkapitel
Dieser Artikel hat noch wenig Substanz und ist eventuell nur mit einer Struktur oder mit minimalen Informationen angelegt worden, um die weitere Bearbeitung zu erleichtern. Falls jemand gesicherte Informationen ergänzen kann – nur zu!
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Portal:Fürstbistum Osnabrück > Fürstbistum Osnabrück > Landstände im Fürstbistum Osnabrück >Das Domkapitel im Fürstbistum Osnabrück
Einleitung
Das Osnabrücker Domkapitel ist heute eine geistliche Körperschaft des Bistums Osnabrück. Was als klosterähnliche Gemeinschaft von Geistlichen zu Zeiten der Christianisierung begann, entwickelte sich zu einem bedeutenden politischen Akteur, der besonders in der Zeit der Reformation einen wesentlichen Anteil an der Geschichte des Fürstbistums Osnabrück hatte.
Geschichte
Mittelalter
Frühmittelalter
Um das Jahr 800 entstand das Bistum Osnabrück. In den ersten Jahrhunderten nach der Christianisierung lebte der Bischof mit den Klerikern des Doms in einer klosterähnlichen Gemeinschaft, die Einkünfte, Wohnung und Mahlzeiten teilte.[1] Im Jahre 851 wurde diese Klosteranlage mit den umstehenden Gebäuden als monasterium Osnabrugga erwähnt. Die Teilung des Eigentums erfolgte im Bistum Osnabrück erst im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts, vermutlich nach dem großen Brand in Osnabrück, dem auch der Dom und der Brüderhof zum Opfer fielen.[2] Danach wurden für die einzelnen Domkanoniker gesonderte Häuser, die sogenannten curia oder Kurien, errichtet.
Hochmittelalter
Das Wormser Konkordat übertrug 1122 das Recht zur Bischofswahl vom deutschen König auf den Klerus und das Volk. Im Jahre 1215 wurde im Lateraner Konzil festgelegt, dass Bischofskirchen nicht länger als drei Monate vakant bleiben sollten, und dass, falls in diesem Zeitraum kein Nachfolger bestimmt worden wäre, das Domkapitel dann sein Wahlrecht für dieses Mal verlieren sollte. Außerdem wurden Bischofswahlen durch Laien für unzulässig erklärt. Neben dem Bischofswahlrecht errang das Domkapitel aber auch noch weitere Exklusivrechte, wie etwa das Konsensrecht bei Entscheidungen des Bischofs oder aber die Führung der Regierung des Fürstbistums Osnabrück während der Abwesenheit des Bischofs nach Tod oder durch Amtsverzicht. Mit diesen Rechten ausgestatte, konnte es sich gegenüber den auftretenden Konkurrenten, dem Stiftskapitel St. Johann und dem Abt des Benediktinerklosters in Iburg, den entscheidenden Zugriff auf die Regierungsgeschäfte der Diözese sichern.
Zusammensetzung
Zum Domkapitel Osnabrück gehörten um die Mitte des 12. Jahrhunderts 12-14 Kanonikate, für das Jahr 1182 sind 16 nachweisbar.[2] Die Domherren kamen aus der heimischen Landschaft, die Pröpste entstammten oft hochadeligen Geschlechtern, das übrige Kapitel bestand aus Angehörigen des niederen Adels und zum Teil auch aus Bürgerlichen.
Dignitäten
Übersicht
Die herausgehobenen Stellen im Domkapitel, die seit dem 11. Jahrhundert überliefert sind, waren:
- der Dompropst, dem die Vertretung des Domkapitels nach Außen und die Verwaltung des Kapitelvermögens zustand,
- der Domdekan, der disziplinarische Befugnisse hatte und für die Regelung des Gottesdienstes verantwortlich war,
- der Cantor, der für Gesang und Orgel zuständig war,
- der Scholaster, als Vorsteher der Domschule,
- der Domküster oder Custos, der verantwortlich für die Geräte, Paramente, Reliquiare, das Archiv und die Seelsorge der Domgemeinde verantwortlich war, sowie
- der Domkellner, der als Kellermeister für die Verwaltung der Naturalien zuständig war (letztmalig 1184 erwähnt).
Als Offizien oder Dignitäten, die ebenfalls den Domherren vorbehalten waren, galten weiterhin die Propsteien der Kollegiatsstifte
- St. Johann in Osnabrück,
- Wiedenbrück,
- Drebber,
- Bramsche/Quakenbrück,
sowie die vier Kaplaneien in
- Wiedenbrück (an dessen Stelle 1258 Schledehausen trat),
- Dissen
- Melle
- Bramsche (Hase), dessen Stelle 1276 Laer mit der Filiale Glandort einnahm,
die nur an Domkanoniker vergeben werden durften.[2]
Dompröpste
Dem Dompropst stand die Vertretung des Domkapitels nach Außen und die Verwaltung des Vermögens des Domkapitels zu. Dem Dompropst war die Nutzung des Gutes Eversburg vorbehalten.[3] Sie war das bedeutendste der domkapitularischen Güter mit einem Areal von 560 Morgen, welches unter Ferdinand von Kerssenbrock seine Blütezeit erlebte und 1802 im Rahmen der Säkularisierung an die Stadt Osnabrück fiel.
Gedenktafel Ferdinand von Kerssenbrock im Dom St. Petrus Osnabrück, 2022
Kerssenbrock-Wappen im Dom St. Petrus Osnabrück, 2022
Die folgende Tabelle zeigt die Liste der Dompröpste des Osnabrücker Domkapitels:[4]
Zeitraum | Name des Dompropstes |
---|---|
1037/52 | Bilo |
1090–1093 | Wido |
1096–1101 | Johannes |
1102 | Walter |
1118 | Thiethard |
1142–1146 | Aderich |
1147–1163 | Alberich |
1169–1175 | Arnold |
1179–1208 | Lentfried |
1209–1213 | Heinrich |
1215–1223 | Otto |
1223–1224 | Engelbert von Isenberg |
1224–1227 | Heinrich von Cappeln |
1227–1238 (–1241) | Wilhelm von Holte |
1242–1251 | Bruno von Isenberg |
1251–1259 | Balduin von Rüssel |
1259–1280 | Ludger von Bissendorf |
1280–1285 | Helmold von Hildesheim |
1286–1306 | Hugo von Goltern |
1309 | Hermann zur Lippe |
1309–1316 | Johann Bar |
1316–1346 | Bernard von Ravensburg |
1347 | Balduin von der Horst |
1347–1369 | Otto Bar |
1370–1377 | Dietrich von Horne |
1377–1393 | Ludolf von Horne |
1393–1410 | Arnold Stecke |
1412–1424 | Rudolf von Diepholz |
1426 | Rudolf Westphal |
1432 | Magnus von Hoya |
1439–1455 | Konrad von Diepholz |
1455–1482 | Johann von Raesfeld |
1483–1489 | Dr. Heinrich Manegolt |
1518 | Wulbrand von Oberg |
1523 | Jasper von Nesselrode |
1538 | Giselbert |
1539 | Arnd von der Borch |
1547–1552 | Amelung von Varentorpe |
1552–1559 | Arnd von der Borch |
1560–1564 | Jobst von Dinklage |
1567–1580 | Gisbert Budde |
1582–1594 | Konrad von Ketteler |
1594–1600 | Gottschalk von Ledeburg |
1600–1604 | Nikolaus von Bar |
1604–1617 | Balduin von Voss |
1618–1638 | Sixtus von Liaukema |
1638–1643 | Benedikt von Nehem |
1644–1676 | Johannes Werner von Leeradt |
1676–1694 | Adam von Wendt |
1695–1718 | Franz Arnold Joseph von Wolff-Metternich |
1719–1754 | Ferdinand von Kerssenbrock |
1754–1782 | Wilhelm Antonius Ignatius von der Asseburg |
1783–1803 | Franz Salesius von und zu Weichs-Roesberg |
Das Domkapitel als Grundherr
Übersicht
Um 1240 war das Domkapitel neben dem Bischof zu Osnabrück der bedeutendste Grundherr im Osnabrücker Raum.[5] Dem Register des Domprobstes Lentried vom Ende des 12. Jahrhunderts zufolge besaß das Domkapitel in der nördlichen Hälfte des Amtes Iburgs 15 Haupthöfe, im Amt Grönenberg 4 curtes mit etwa 50 zugehörigen Erben, im Amt Vörden einen Meierhof in Holdorf mit rund 10 Höfen, im Amt Wittlage 2 große Wirtschaftsverbände im Kirchspiel Essen, und im Amt Hunteburg den Meierhof zu Broxten.[5] In Summe handelte es sich um 31 Wirtschaftsverbände mit einer unterschiedlichen Zahl an Erben.[5] Hirschfelder kommt zu dem Schluss, dass es sich hierbei um Streubesitze handele, wobei der Hauptbestandteil des Grundbesitzes des Domkapitels aus der Teilung des Kirchenvermögens vom Ende des 11. Jahrhunderts stammte.[5] Schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts war das Domkapitel in der Lage über sein Vermögen unter Einhaltung kanonischer Bestimmungen eigenständig zu verfügen und konnte ohne Zustimmung des Bischofs Güter veräußern, Schenkungen annehmen und Verfügungen treffen.[5] Ausgenommen war die Übertragung des Zehnten, ein Recht, das dem Bischof als oberstem Lehnsherr vorbehalten blieb.[5] Um 1200 wurde das Vermögen des Domkapitels in 25 Obödienzen unterschiedlicher Größe und Ertragskraft, so dass deren Einkünfte dem Unterhalt der Domkapitulare dienen konnte, welche die ihnen zugewiesenen Wirtschaftseinheiten, Stiftungen, Kapellen, Altäre, etc. selbstständig verwalten und nutzen konnten.[5] Der einzelne Domherr verfügte also über die Rechte des Kapitels und war lediglich Inhaber der mit seiner Präbende verbundenen Nutzungsrechte.[5]
Für das Amt Grönenberg hat Jellinghaus für das Jahr 1593 insgesamt 59 Erben ermittelt, die zum Grundbestitz des Domkapitels gehörten.[6]
Eigenbehörige Höfe des Kapitels
Eine vollständige Liste des Besitzes des Domkapitels besteht nocht nicht. Hier findet sich eine Liste der dem Domkapitel eigenbehörigen Höfe, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Liste darf also gern ergänzt werden (gern auch einfach über Kommentare im Reiter "Diskussion" oben).
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
- → Hauptartikel: Domgemeinde St. Petrus Osnabrück
Friedhöfe
Historische Quellen
Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück
Archivalie | Bezeichnung | Zeitraum | Link zum Digitalisat |
---|---|---|---|
NLA OS, Rep 100, Abschnitt 57 Nr. 2 | Einnahme an Hodegeld beim Domkapitel | 1670 - 1699 | Digitalisat |
Verweise
- ↑ Hermann Stieglitz: Handbuch des Bistums Osnabrück, Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück (Hrsg.), Verlag Dombücherstube Osnabrück, Osnabrück, 1991, 2. völlig neubearbeitete Auflage, ISBN 3925164103, S. 29.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Hermann Stieglitz: Handbuch des Bistums Osnabrück, Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück (Hrsg.), Verlag Dombücherstube Osnabrück, Osnabrück, 1991, 2. völlig neubearbeitete Auflage, ISBN 3925164103, S. 30.
- ↑ vom Bruch, Rudolf: Die Rittersitze des Fürstentums Osnabrück, Verlag der Buchhandlung H. Th. Wenner, Osnabrück, 2004, S. 70ff
- ↑ Hermann Stieglitz: Handbuch des Bistums Osnabrück, Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück (Hrsg.), Verlag Dombücherstube Osnabrück, Osnabrück, 1991, 2. völlig neubearbeitete Auflage, ISBN 3925164103, S. 32.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 Hirschfelder, Heinrich: Herrschaftsordnung und Bauerntum im Hochstift Osnabrück im 16. und 17. Jahrhundert, in: Verein für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück (Hg): Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen, Band 16, Kommissionsverlag H. Th. Wenner, Osnabrück, 1971.
- ↑ Jellinghaus, Hermann: Die Erbe des Amtes Grönenberg und ihre Grundherren im 16. Jahrhundert. in: Osnabrücker Mitteilungen 29 (Online als Digitalisat), 1904, S. 114, 119ff.
- ↑ NLA OS, Rep 100, Abschnitt 88 Nr. 9 a: Verzeichnis der freien und eigenbehörigen Höfe im Amt Iburg mit ihren Gutsherren (undatiert, ca. 1590), Blatt 66, Seite 67 im Digitalisat
- ↑ 8,0 8,1 Osnabrücker Urkundenbuch, Band 2., Urkunde 171, S: 126f. Digitalisat bei Archive.org
Landstände im Fürstbistum Osnabrück (Portal:Fürstbistum Osnabrück) | |
Domkapitel || Ritterschaft || Städte: Osnabrück | Fürstenau | Iburg | Melle | Quakenbrück | Vörden | Wiedenbrück |