Wöstmann (Hof)

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Info

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Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Regierungsbezirk Osnabrück > Landkreis Osnabrück > Wallenhorst > Lechtingen > Halberbenhof Wöstmann


Portal:Höfe und Bauern
Wöstmann
Früherer Hofstatus:Halberbe
Grundherr:Domkapitel Osnabrück
Namensformen:Woestmann, Wostman, Wöstman
Namensursprung:Von einer Wöste, Einöde.


Hofstandardwerte

Aufsitzerstatus

  • Eigenbehörig

Grundherr

Dienstpflichten

Markenrechte, Mastrechte

Viehbestand

  • 1557: 4 Kühe, 2 Rinder, 2 Schweine, 4 Pferde.[1]
  • 1561: 4 Kühe, 3 Rinder, 6 Schweine, 5 Pferde.[2]

Umfang der Ländereien

Entwicklungsgeschichte

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

16. Jahrhundert

Im Jahre 1580 war Wöstmann dem Domikapitel eigenbehörig.[3]

Die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg

Das Viehschatzregister aus dem Jahre 1600 nennt für Woistman einen Betrag von 2 Taler 11 Schilling.[4]

Die Zeit des Dänisch-niedersächsischen Krieges 1623-1629

Während des Dänisch-niedersächsischer Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.[5] Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Wöstman für alle 12 Wochen und darf daher als zahlungsfähig gelten.[6] Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Woistmann ebenfalls für alle 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher auch für diesen Zeitraum als zahlungsfähig gelten.[6] Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Halberben drei Schillinge und sechs Groschen zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Woistman voll, so dass der Hof für diesen Zeitraum als voll zahlungsfähig gelten darf.[7]

Abfindung der Schweden 1649

In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das Fürstbistum Osnabrück war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden mussten. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Die Bewohner des Halberbes Wostmanß mussten folgende Zahlungen entrichten:[8]

* Wostmanß vidua:                1 Taler,  7 Schilling
* 2 Tochter und 1 Sohn:                   18 Schilling
* 1 Junge:                                 8 Schilling
* Im Backhauß ein Husselte:                4 Schilling
Die Volkszählung 1652

Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Sander Wostman, seine Ehefrau, die Mutter Anna, die Tochter Greta, der Sohn Johan und der Knecht Johan an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil. [9]

Aus der Quellenlage lässt sich ableiten, dass der genannte Sander Wostman im Jahre 1649 noch als Sohn auf dem Hof genannt wurde, die Witwe Wostmanß den Hof führte. Sander muss also 1649 bereits älter als 12 Jahre gewesen sein und die Wittwe Wostmanß dürfte zwischen 1649 und 1652 verstorben sein.

Karten

Hofbilder

Gebäude und Bewohner

Haupthaus

Kotten

Nach der Befreiung von den napoleonischen Truppen wurde im Kirchspiel Wallenhorst eine Armenkommission zur effektiveren Unterstützung der Armen eingerichtet.[10] Aus den in Kollekten gesammelten Mitteln wird 1817 der in Wöstmanns Kotten wohnenden Grete Beckmann eine Unterstützung bewilligt.

Hofinhaber

Generationenfolge

Kirchliche Zugehörigkeit

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Historische Quellen

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Weblinks

Zitierte Literatur/ Quellen

  1. Jellinghaus, Hermann (1924): Nachrichten über Dörfer und Bauernhöfe um Osnabrück, J. G. Kisling Verlag, Osnabrück.
  2. Albers, Andreas (2016): Ein Viehschatzregister aus dem Jahre 1561, in: Bürgerverein Wallenhorst e.V. (Hrsg.), Wallenhorster Geschichten, Band 3, S. 27-33, Druckhaus Bergmann GmbH, 2016, ISBN 978-3-9815941-2-6.
  3. Jünemann, Kurt (1951): "Aus der Zeit der Eigenbehörigkeit", in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte des Kirchspiels Wallenhorst und für Allgemeine Heimatkunde (Hrsg): Kulturgeschichtliche Aufsätze zur Elfhundertjahrfeier des Kirchspiels Wallenhorst 851-1951, Wallenhorst, Selbstverlag.
  4. Niedersächsiches Landsarchiv Osnabrück (1600-11): Viehschatzregister (ohne Viehbestand) des Amts Iburg 1600, 1610, 1611, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 17, Blatt 31, als Digitalisat, Aufnahme 33 bei Arcinsys.
  5. Joseph, Martin (1998): Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens, Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.
  6. 6,0 6,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703, Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, als Digitalisat bei Arcinsys
  7. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, als Digitalisat bei Arcinsys
  8. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 130 als Digitalisat S. 132 bei Arcinsys
  9. NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101.
  10. Albers, Andreas (2016): Von den Armen und Armenjägern in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern. Druckhaus Bergmann, Osnabrück, ISBN 978-3-9815941-6-4.

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.


Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis

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Altes Wappen der Gemeinde Lechtingen (bis 1972) Höfe in der Bauerschaft Lechtingen (in der Gemeinde Wallenhorst im Landkreis Osnabrück)

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