Schulte Bossendorf (Haltern-Bossendorf)-Hofsprache 1710

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Bossendorfer Häuser und Höfe nach Hauskataster, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

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Historische Einordnung

Hofsprache 1710

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:

Identität

Ad 1. Articulum antwortete der Schulte zu Boßendorff im Vest Recklinghaußen: Heiße Herman, seine Fraw Anna, so todt.

Eigenhörigkeit

Frage 2: Wehren dem Landtherrn äigen zu sein.

Erbgewinn

Frage 3: Habe vor ungefehr 40 Jahren gewúnnen, das Gewinn, weilen lange nicht gewúnnen gewesen, gesetzt uf 200 Rt, das Versterb der Vorfahren gezahlt mit 14 Rt.

Abstammung

Frage 4: Er nicht, sondern seiner Fraw sehlig, so vor 3 Jahren das Zeitliche gesegnet, wehre ufm Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister

Frage 5: Sie habe eine Schwester und einen Buder gehabt, so inny. verstorben.

Kinder

Frage 6: Habe 3 Söhne, 1 Tochter:

  • Johan, 40 Jahre alt, wehre bey ihm im Hauß und verheyrahtet, aber noch nicht gewunnen.
  • Dirrisch 30 Jahre alt, wohnhaft zu Hullern, vor Schäfer
  • Hermann 20 Jahre alt, ein Schneider
  • Anna Catharina, von 25 Jahren, zu Flaesheimb wohnhaft, alle äigen.

NB.: Der Schulte gestehet, daß sein Sohn Johan bey sein minnerjährig (…), soll Stiefsohn haben, in specie einen, der zu flaßheimb wohnet, der sich verheyrahtet und 2 Döchter, nun so verheyrahtet und hatt 3 Kinder dem Landesfürsten zustehen. Tochter Gertrud (…) zu haben, so verheyrahtet ahn Jorgen Brune.

Länderei

Frage 7: Habe ahn Saetlandt nuhr 2 Moldtgesey so gebrauchen kann, in übrigen wehre es Klarsandt, auch gute Theils von der Lippe weggespühlet.

Weydelandt

  • Frage 8: Hette keine Weidegrundt.

Wiesengrundt

Hette keine iesen.

Mastholz

Hette kein Holtzgewachs.

Gartenlandt

Einen Garten von 1 ½ Scheffel Roggensaet.

Ländereinutzung

Frage 9: Er brauchte alles selbsten, sonsten „ante memorabile tempus“ an Bredeck ohngefehr 1 Moldtgesey vor 100 Rt versetzt sein.

Gebäude der Hofstätte

Frage 10: Ein zimblich new Hauß, maße das vorige vor 15 Jahren abgebrandt, ein Schaefstall im einen zimblichen Standt. Keine Beywöhner.

Einkünfte

Frage 11: Hette keine Einkombste.

Markengerechtigkeit

Frage 12: Habe uf der Lenkeler Marcken, wan Mast vorhanden, mit 6 Schweinen, sonsten mitt Huet, Trifft, Heidt und Plaggenmatt berechtiget.

Pacht

Frage 13: Ahn Landtsherrn nichts, sondern müßte die Phächte „pro tempore“ ahn Hauße Sythen uti ad 15. Zahlen.

Schatzung

Frage 14: Gebe in Schatzung, so oft gesetzet 2 ¾ Rt.

Onera

Frage 15: Jahrlichs zur Phacht ahn Hauße Sythen 2 Molder Roggen, 2 Molder Gersten und 1 Molder Habern Recklinghäußer Maeß.

Schulden

Frage 16: Wehre hin und wieder viel schuldig, so sein gethanes Zimmer verursachet, welches aber eben nicht specificiren könnte.

Pertinentien/Zuschläge

Frage 17: Habe keine Zuschläge gemacht oder einige Pertinentien zum Erbe gebracht.

Mark: Nachpflanzungen

Frage 18: Habe jährlich mehr, dan sein Contingent gepflantzet

Holzhau

Frage 19: Habe kein Holtz gehawen und wehre auch kein Holtz vorhanden, nuhr was von ihme daruf jährlichen gepflanzet worden.

Quelle

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557