Hauskataster
Hauskataster in der Provinz Westfalen
Hauskatasterbücher waren offensichtlich (lokal zumindest teilweise) die Vorform späterer Einwohnermelderegister.
Vor Anlage der Hauskataster waren bereits zum Jahresende 1840 in den Kreisen der Provinz Westfalen „Listen sämtlicher Civileinwohner“ in Reihenfolge der vergebenen Hausnummern, nach Familien geordnet, angelegt worden. Zu den hier erfaßten Personendaten gehörten zumindest neben den Wohnortangaben mit der Hausnummer auch die Angabe zum Namen, Vornamen und Alter der erfaßten lebenden Person.
Nach dem die Westfälische Landgemeindeordnung vom Jahre 1841 in Kraft getreten war, kam es in den Kommunen zur Anlage von Hauskatasterbüchern, in den zum Teil auch der vorangegangangene Werdegang von Familien durch Eingeziehung verstorbener Familienmitglieder rekonstruiert wurde. Die Kreise hatten teilweise unterschiedliche Vordrucke zu diesem Zweck angefertigt. An Spalten für einzutragende Daten war z.B. vorgesehen:
- Namenseintrag der betroffenen Gemeinde oder des Amtsteils
- Angabe der vergebenen Hausnummer (unterschiedliche Wohneinheiten mit dem Zusatz a, b, c …)
- Name, Vorname und Geburtsort dann, wenn er sich vom Wohnort unterschied
- Stand und Gewerbe
- Geburtszeit (Tag, Monat, Jahr)
- Militärverhältnis
- Zeit des Zu- oder Abgangs in der Wohnung (Tag, Monat, Jahr)
- Register Nr. der Wohnungsummeldung
- Konfession
- Bemerkung (z.B. Angabe, Umzugsgrund und wohin der Umzug erfolgte oder wo die vorherige Wohnung lag, auch Auswanderung)
Hausbücher
Die vorbeschriebenen Hauskataster wurden mit einer kurzen Unterbrechung fortgeschrieben bis zum Jahre 1909, ab da mußten von den Kommunen ähnlich aufgemachte Hausbücher geführt werden.
Hauskataster in der Rheinprovinz
Die rheinische Gemeindeordnung wurde am 23.07.1845 erlassen. Es ist davon auszugehen, daß ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Verzeichnisse mit Einwohnerdaten geführt wurden.