Hofstandardwerte

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Einleitung

Lebensmittelpunkt der ländlichen Bevölkerung bildete vor Beginn des 20. Jahrhunderts die Landwirtschaft, sie bildete zeitlich die wichtigste zeitgenössische Erwerbs- und Nahrungsgrundlage und gliederte sich gesellschaftlich in

Regionale Entwicklungen

Vergleichswerte verdeutlichen Unterschiede

Zur regionalen und lokalen Bewertung und Einschätzung der Unterschiede von Bauernhöfen als Vilikationshaupthöfen, ungeteilten und halben Erben, Köttern und Brinksitzern oder Backhäuslern, soll die Festlegung auf Einfügung von Hofstandardwerten nach einheitlichem Muster bei den Artikeln dienen, welche sich mit den Bewohnern von Kirchspielen außerhalb von Stadtmauern vor 1802 befassen. Die Zahlen sollen und können quellenorientierte unterschiedliche Zeiträume berücksichtigen.

  • Aufsitzerstatus (Frei, Eigenbehörigkeit, Pächter, sonstiges)
  • Angaben über den Grundherrn
  • Dienstpflichten gegenüber dem Grundherrn und davon unabhängig auch Landesherrn (zB. Landfolge)
  • Markenrechte, Mastrechte
  • Viehbestand (Vergleichszahlen über Jahrhunderte aus Steuerlisten, Adreßbüchern, etc.)
  • Hofgrunddaten (Hofstatus, Zahl der Pflüge, etc.)
  • Ausstattung der Hofstätten: Hofgebäude, deren Gattung und Bezeichnung (Aufzählungen wie Speicher, Scheune, Remise, Backhaus, Stall, Kellerhaus, Bienhaus ...), Größe in „Gebund oder Gefach
  • zeitlicher Baumbestand auf dem Hof
  • Umfang der Länderei (Ackerland, Gärten, Wiesen, Weiden)
  • Bonitur landwirtschaftlicher Grundstücke seit Mitte des 18. Jahrhunderts in Westfalen lokal und regional ermittelbar.
  • Zeitlicher Schuldenstand (Grundlage z.B. Hofessprache)

Hinzugefügt werden könnten aus der Zeit vor 1802 später noch Daten aus historischen Schadens- und Schatzungslisten um dadurch allgemeine und besondere Betastungen von Höfen zu verdeutlichen und deren Kraftaufbringung zur Überwindung von Schicksalschlägen, Misere, Armut und Ähnlichem.

Markenteilungen

Als eines der Hindernisse der landwirtschaftlichen Entwicklung stellte sich zur Mitte des 18. Jahrhunderts die Existenz der Gemeinheiten oder Marken dar, deren Zerstückelung nicht in jedem Fall unbedingt oekonomisch sinnvoll war. Um 1800 belief sich der Anteil der Marken an der gesamten Bodenfläche Westfalens auf 50-65 %, um 1820 noch auf 45 %. In den älteren preußischen Gebietsteilen liefen seit 1765 die Teilungen der Gemeinheiten an. In der Grafschaft Mark waren sie bis 1800 zu vier Fünfteln, in der Grafschaft Ravensberg zu zwei Dritteln privatisiert. In Tecklenburg-Lingen und Lippe blieben die Teilungsbemühungen bis zu diesem Zeitpunkt ohne, im Münsterland von geringem Erfolg. Insgesamt zogen sich Teilungsprozesse der Gemeinheiten und Marken über das gesamte 19. Jahrhundert hin.

Grundlagen für Markenteilungen

Aus der Palette dieser Hofstandartwerte kamen bei den lokalen Markenteilungen, die größten Teils gerichtlich erzwungen wurden, jeweils unterschiedliche Kriterien zur Anwendung, die Auswirkungen bedürfen lokal durchaus einer kritischen Betrachtungsweise.

Auswirkungen auf die Schafzucht

Die Privatisierung der Gemeinheitsgründe ergab sofort Einschränkungen des Auftriebs von Schafherden in den aufgelösten Gemeinheiten und führte flächendeckend zur Auflösung der größeren Schafbestände und zur lokalen Beseitigung des Berufstandes der Schäfer mit Konsequenzen für das Angebot an Wolle und sonstigen Produkten der Schaftierhaltung, bis hin zum Schafdung.

Mögliche Quellen

Allgemein

Fürstbistum Münster

Steuerlisten im Fürstbistum Münster
Band 15 der westfälischen Beiträge zur Familienforschung.
Ein Online-Angebot der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung. Als Buch nicht mehr erhältlich.

Zur Zeit des Kaiserreichs Frankreich

  • 1806 Populationsliste, Steuerkataster nach Steuerarten zur Darstellung von Sozialstrukturen
  • 1808 ff. Zivilstandsregister
  • Einwohner- und Hausgenossensteuer (Kopfsteuer)
  • Grundsteuer, Zehntsteuer, Feuerstättensteuer, Viehsteuer

Zur Zeit des Königreichs Preußen

Bibliografie