Hofstätte

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Lebensumstände und zeitliche historische Bedeutungen von Begrifflichkeiten im lokalen und regionalen Bereich geben Erläuterungen und Hinweise bei der Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation.

Hierarchie:

Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Hofstandardwerte > Hofstätte

Einleitung

Vor den Stadtgründungen wurde das Leben z.B. in Westfalen von der Landwirtschaft bestimmt. Die Bauern, ursprünglich in Norddeutschland: "Bur", waren die sich einen festen Wohnsitz schaffenden freien (Late) Siedler. Im Nachmittelalter verstand unter einem "Landbebauer" (=Bauer), Eigenbehöriger, Inhaber, Eigentümer oder Mitarbeiter in einer landwirtschaftlichen Wirtschaft.

Aber "Bur" war ursprüngliche ebenfalls die Bezeichnung der Solstätte oder Hofstätte als eigentlicher Wohnsitz des Siedlers. Daher auch die "Nahegeburen" oder Nachbarn der umliegenden "burscapia".

Hofstätte mit Appertinenzien

Am Beispiel eines westfälischen Bauernhofes bei Nienberge (Ksp. Münster - Überwasser):

Beispiel eines münsterländischen Bauernhofes im Urkataster mit Sohl- oder Hofstätte und Appertinenzien, Maßstab in Ruthen (rheinländisch):
* 1. Hof- oder Solstätte = Hofraum mit Gräfte,
* Zubehör von Kottenrechten: 2.Plaßkötter; 3.Heuerling Alpohl
* Appertinenzien: 4.Kamp Langeworth, 5.Hasenkamp, 6. Rausemskamp, 7.Rausemsbusch, 8.Hauge Hove, 9.Siege Hove, 10.Weidkamp, 11.Lohbusch, 12.Rohrkamp, 13.Lütke Kamp, 14.Roggenkamp, 15.Große Esch, 16.Vorderste Niederländer, 17.Achterste Niederländer, 18.Vorderste Moorkamp, 19.Achterste Moorkamp, 20.Wiese mit Quelle, 21.Wiesen- und Weidekämpe, insgesamt etwa 85 ha.

Solstätte

Die Hofstätte war also urprünglich die Solstätte eines Bauern, auch „Woord“ (mnd.) genannt. Sie umfaßte ein begrenztes, wehrhaft mit einem lebendigen Zaun oder einer Hecke umfaßtes Grundstück mit Haus und Garten, aber ohne Flurgrundstücke, eine eng umrissene Variante war der Gräftenhof.

Bei den frühen Stadtgründungen oder Siedlungsmittelpunkten wurde zunächst von den Hausstätten der Ackerbürger innerhalb der Stadtumwallung oder Stadtmauern das „Woordgeld“ erhoben, danach von allen Hausstätten innerhalb dieses Bereiches. Damit war die Grundlage der Grundsteuer geschaffen. In den Archiven historischer Städte finden wir dem entsprechend:

Gebäudesteuerrolle

Hofstätten sind in Preußen erfasst mit der Anlage der Kataster zur Gebäudesteuerverwaltung im 19. Jahrhundert. Die Gebäudesteuerrolle ist Teil und Ausfluß des Katasters und der Grundsteuermutterrolle. In ihr sind die Hofstätten als mit Gebäuden besetzte Flächen, und die zugehörigen Hofräume und Hausgärten als "Sohlstätten" zusammengestellt.

Die Gebäudesteuerrolle ist eine von mehreren genealogischen und heimatkundlichen Quellen des Katasterweses und basiert auf dem Liegenschaftskataster. Diesem Verzeichnis sind folgende Angaben zu entnehmen: Die Nummer der Rolle / die örtliche Bezeichnung der Besitzung auf dem platten Lande oder in der Stadt die Hausnummer (der Feuersozietät, später der Straße),/ die Bezeichnung nach dem Grundbuch,/ den Namen, Vornamen, Stand und die Adresse des Eigentümers,/ die Bezeichnung der Besitzung nach der Grundsteuer- Mutterrolle nach Artikel- Flur- Parzelle und den Flächeninhalt, / die Gattung der Gebäude (Wohnhaus, Scheune, Remise, Speicher,Stallung, Backhaus, Bienenhaus, Hausgarten etc.)/ der jährliche Nutzwert und weitere Hinweise


Geführt wurden diese Unterlagen in den Bürgermeistereien und Amtsbezirken innerhalb der Kommunalstrukturen der preu0ischen Provinzen (Provinz Westfalen). Hierbei sind allerdings die sich früh verändernden Kommunalstrukturen in den industrialisierten Verdichtungszonen, wie z.B. im Ruhrgebiet, zu beachten.

Quellen

  • Markenprotokolle
  • Archive historischer Städte
  • Katasteramt

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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