Amt
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe. Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung |
Objekttypen im GOV
- Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises) - Objekttyp 1 - eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
- Amt (deutscher Verwaltungsbegriff) - Objekttyp 78 - eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den Kreis abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: Historisches Amt im Rheinland und Westfalen.
- Amt (dänischer Verwaltungsbegriff) - Objekttyp 57
- Amtsbezirk - Objekttyp 2
- Amtsgericht - Objekttyp 3
- Amtshauptmannschaft - Objekttyp 99
- Bezirksamt - Objekttyp 110
- Landratsamt - Objekttyp 149
- Oberamt - Objekttyp 37
- Standesamt (GOV) - Objekttyp 103 - siehe auch Kategorie:Standesamt
- Verwaltungsamt - Objekttyp x
Begriff
Das Wort Amt bezeichnet:
- Amt (Bedeutung)
- eine öffentliche Funktion einer Person
- eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum