Herzogtum Geldern

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Hierarchie Regional > Historische deutsche Staaten > Burgundischer Reichskreis > (1592) Niederlande > Herzogtum Geldern

Übersichtskarte des Herzogtums Gelden einschl. der Grafschaft Zutphen aus Atlas Blaeu Nr, 67

Herzogtum Geldern

Am Ende des 11. Jahrhunderts wird zunächst erwähnt Gerard Flamens 1033-57, dann Graf Gerhard 1061-67). Sie erscheinen im Raum des Herzogtums Niederlothringen als Nachkommen der Konradiner als Grafen von Geldern (1085-1118), auch von Wassenberg bei Erkelenz, mit Sitz in der Burg Geldern an der Niers. Diese Familie besaß Vogteien in Geldern, Erkelenz und Roermond sowie Eigengut östlich der unteren Maas (Obergeldern).

Zugewinn der Grafschaft Zutphen

Um 1120 erheiratete Graf Gerhard II. die durch die Grafschaft Kleve hiervon getrennte Grafschaft Zutphen an der Yssel/Ijssel und die Herrschaft Arnheim. Später erlangten die Grafen die Vogtei des Utrechter Marienstifts. 1247 erzwangen sie die Verpfändung der Reichsvogtei Nijmegen mit der Reichsstadt Nimwegen (Nijmegen; sog. Nijmegen Rijk) und Emmerich, so daß die Grafen ein bedeutendes Herrschaftsgebiet zwischen Maas und Roer bis zur Zuidersee hatten.

Schlacht bei Worringen

Nach der im Kampf um das schwiegerväterliche Herzogtum Limburg gegen Brabant 1288 erlittenen Niederlage von Worringen wurden die Grafen von den Ständen abhängig. 1339 erhielt Graf Reinald II. den Herzogstitel. 1371 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus.

Geldrischen Erbfolgekrieg

Im Geldrischen Erbfolgekrieg (1371-9) fiel Geldern (1377/9) an die durch Heirat verbundenen Grafen dann auch Herzöge von Jülich, wurde aber nach dem Erlöschen Jülich-Gelderns im Mannesstamm im Erbwege 1423 unter den Grafen von Egmont/Egmond wieder selbständig.

Verpfändung Gelderns, Venloer Traktat

1472 verpfändete Arnold von Egmond das Herzogtum an Karl den Kühnen von Burgund, der es 1473 eroberte, vom Kaiser belehnt wurde und Teile Gelderns an Kleve (u. a. Goch; 1614 an Preußen) gab. Mit Burgund fiel Geldern mit den vier Quartieren Arnheim, Roermond, Zutphen und Nijmwegen an Habsburg, das Geldern 1543 nach zeitweiliger Lösung den habsburgischen Niederlanden im burgundischen Reichskreis einverleibte und 1548 dem burgundischen Reichskreis zuteilte.

Am 07.09.1543 hatte Herzog Wilhelm von Geldern, Jülich, Kleve und Berg im Feldlager von Venlo dem Kaiser Karl V. des Herzogtum Geldern abtreten und die Landstände und Untertanen des Treueeids entbinden müssen, mit dem Venloer Traktat vom 12.09.1543 wurde das Ende der Selbständigkeit des Herzogtums Geldern besiegelt.

Oberquartier von Geldern

1578/9 löste sich unter dem Statthalter Johann von Nassau der größte Teil Gelderns (Nijmwegen, Zutphen, Arnheim) von Habsburg und schloß sich den Generalstaaten als Provinz Gelderland an (Utrechter Union). Der südliche Teil (Oberquartier Geldern südlich von Kleve um Geldern, Venlo und Roermond) gehörte zunächst zu den Spanischen Niederlanden mit Roermond als Verwaltungssitz.

Durch den Vertrag von Utrecht vom 2. April 1713 überließ Kaiser Karl VI den Anteil des Oberquartiers von Geldern, das der König von Preußen seit 1703 innehatte - nämlich die Stadt Geldern, Vogtei, Amt und Niederamt Geldern, insbesondere die Städte, Ämter und Herrschaften Straelen, Wachtendonk, die Exklave Middelaar nördlich von Gennep, Walbeck, Twisteden, Arcen, Afferden und Weel, desgleichen Rayen und Kleinkevelaer, ferner die Bürgermeisterei (Ammanie) von Kriekenbeek mit der Exlave Viersen, und das Land Kessel westlich der Maas. Verwaltungssitz des preußischen Teils wurde wiederum Geldern.

Gleichzeitig erhielten die Generalstaaten Venlo, Stevensweert und das Amt Montfort südlich von Roermond. Österreich als Rechtsnachfolger des deutschen Kaisers behielt Roermond und die Herrschaften Weert, Wessem, Swalmen, Dalenbroek, Swalmen, Niederkrüchten, Wegberg und Elmpt.

1719 nahm Pfalz (-Neuburg) Erkelenz. Der österreichische Teil wurde 1801, der preußische 1795/1801 an Frankreich abgetreten.


Folgende heute deutsche Orte gehörten zum Oberquartier:

Im Amt Geldern: Kevelaer (ohne Winnekendonk und Kervenheim), Wetten, Pont, Veert, Geldern, Kapellen, Sevelen, Rheurdt mit Rayen, Schaephuysen, Tönisberg, Aldekerk und Nieukerk

Im Amt Krickenbeck: Herongen, Wankum, Leuth, Hinsbeck, Grefrath, Lobberich und die Exklave Viersen.

Im Amt Monfort: Elmpt

sowie die Herrlichkeiten Straelen, Wachtendonk, Walbeck, Twisteden, Krüchten mit Wegberg und Brempt sowie die Exklave Erkelenz mit Kückhoven

Davon kamen Elmpt, Krüchten und Wegberg zum österreichischen Teil des Oberquartiers, Erkelenz und Kückhoven zu Jülich, und der Rest zu Preußen.


Stände des Landtages

Zu den Landständen des Oberquartier von Geldern gehörte im 18. Jahrhundert ein Teil der Ritterschaft und die als Städte seit langer Zeit anerkannten und mit entsprechenden Rechten versehenen Orte. Bauern und Geistliche hatten keine Vertretung auf den Landtagen.

Adelige Kammer

Die Adelige Kammer des Landtages setzte sich aus den landtagsfähigen Rittern zusammen. Da es im Oberquartier von Geldern, im Gegensatz zur Gragschaft Zutphen, keine Bannerherren gab, welche wie reichsunmittelbaren Herrenhäuser einen eigenen Stand für sich beanspruchten, bildete die Ritterschaft ein einziges Adelsgremium.

Die zu Landtagsabgeordneten wählbaren Mitglieder hatten folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Der adelige hatte den vollkommenen Besitz eines rittermäßigen Gutes (ohne Mindestwertfestsetzung) nachweise, doch brauchte er das Gut nicht ererbt haben und konnte es auch durch Heirat oder Kauf erworben haben.
2. Nachweis von väterlicher- und mütterlicherseits vier adeligen Quartieren (Generationen); Mutter, Großmütter und Urgroßmütter des Vaters sowie die Mutter und deren Mutter, Großmutter und Urgroßmutter mußten also ritterbürtig sein, das bedeutete, das ihre Wappen bei „hohen adligen Domstiften oder bei andern rittermäßigen Kollegien zugelassen“ sein mußten. Die erforderliche Aufschwörung geschah durch zwei Mitglieder der Ritterkammer, welche mit den Petenten nicht verwandt sein durften; eier prüfte die Quartiere (Generationen) des Vaters, der andere die der Mutter. Diese Überprufung mußte eidlich bekräftigt werden. Erst danach entschied die Ritterkammer über die Aufnahme mit einfacher Stimmenmehrheit.
3. Volljährigkeit (30. Lebensjahr)
4. Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche (Ausnahmslos!).

Eine Ende 1724 vom König angeordneten Untersuchung über die Qualifikation der Rittersitze zeigte folgendes Ergebnis: Im

  1. Amt Geldern 29 rittermäßige Güter
  2. Amt Kessel 19 rittermäßige Güter
  3. Amt Krickenbeck 13 rittermäßige Güter
  4. Amt Straelen 5 rittermäßige Güter
  5. Amt Wachtendonk 2 rittermäßige Güter
  6. in den Herrlichkeiten insgesamt 5 rittermäßige Güter, also zusammen 78 rittermäßige Güter.

Wegen der vorgenannten Einschränkungen der Mitgliedschaft zum Landtag gehörten im 18. Jahrhundert jeweils nur zwischen 11 bis 29 Adelige dem Landtag wirklich an. Nach den Landtagsberichten hatten folgende Adelsfamilien Sitz und Stimme im geldrischen Landtag:

  1. die Marquis und Reichsgrafen von Hoensbach
  2. die Reichsgrafen von Schaesberg
  3. die Reichsgrafen von Schellart-Spralant
  4. die Reichsgrafen von Frezin (1717)
  5. die Freiherrn von Merwyck
  6. die Freiherrn von Geldern
  7. die Freiherrn von Doornick
  8. die Freiherrn von Winkelhausen
  9. die Freiherrn von Bocholtz
  10. die Freiherrn von Rhoe
  11. die Freiherrn von Baexen
  12. die Freiherrn von Wittenhorst
  13. die Freiherrn von Loë
  14. die Freiherrn von Cortenbach (1718)
  15. die Freiherrn von Hatzfeld (1757)
  16. die Freiherrn von Eerde (1741)
  17. die Freiherrn von Mirbach (1747)
  18. die Freiherrn von Bentinck (1749)
  19. die Freiherrn von Gerloes (1749)
  20. die Freiherrn von Fürstenberg (1757)
  21. die Freiherrn von Keverberg (1765)
  22. die Freiherrn von Blanckart (1766)
  23. die Freiherrn von Nagel (1767)
  24. die Freiherrn von Wymar (1787)
  25. die Freiherrn von Zandt (1787)
  26. die Freiherrn von Frentz (1791)

Unter diesen 27 Adelsfamilien waren 5 Grafenschlechter, zu denen seit 1720 die Winkelhausen und seit 1745 die Hatzfeld als Reichsgrafen hinzutreten, und 23 freiherrliche Geschlechter.

Städtekammer

Die landtagsfähigen Städte waren:

  1. Geldern
  2. Straelen und
  3. Wachtendonk

von denen die beiden letzten kaum 1.000, Geldern etwa 2.500 Einwohner zählten. Diese waren auf den Landtagen vertreten durch den jeweils regierenden Bürgermeister und ein Ratsmitglied, welche, wie die Ritter, auch Stillschweigen über die Sitzungen zu geloben hatten.

Historische Unterlagen

Der Barrierevertrag von 1715 November 15 Art. 18 legte fest, dass alle Dokumente und Papiere des Oberquartiers in Roermond bleiben sollten, dass man aber ein Inventar oder Register anfertigen lassen wolle, von dem eine Abschrift sowohl dem König in Preußen wie den Generalstaaten (der Niederlande) mitgeteilt werden sollte, so dass sie in Zukunft freien Zugang zu allen Papieren und Dokumenten haben sollen, derer sie bedürfen, für den Teil des Oberquartiers Geldern, den sie besitzen und von denen ihnen auf ihr erstes Ansuchen Abschriften angefertigt werden sollen.

Preußische Archivierung

Da im preußischen Teil des Oberquartiers Geldern alle Oberbehörden neu einzurichten waren, reichen die Archive nur bis etwa 1714 zurück.

Gestreute historische Archivalien

Das ältere Material zur Geschichte des Oberquartiers aus der Zeit vor 1580 liegt im niederländischen Rijksarchief Arnhem; die Archive der Stände und Behörden des spanischen Oberquartiers (1580ff.) befinden sich im Rijksarchief Maastricht. Weiteres Material bewahren das Archiv in Brüssel (Archives générales du Royaume), das Stadtarchiv Geldern, das Hoensbroechsche Archiv auf Haus Haag bei Geldern und das bischöfliche Archiv von Roermond auf.

Nach Napoleon

1815 kam der österreichische Teil Gelderns bis auf die oben genannten Gemeinden an die Niederlande, der preußische ging bis auf einige Teile, die 1815 zu den Niederlanden fielen (das Land Kessel westlich der Maas, die Enklave Middelaar und alles Land 1/2 Meile landeinwärts vom Maasufer), im Deutschen Reich und 1946 in Nordrhein-Westfalen auf.

Amtmänner

  • 1323 Henrich de Wisch, Geldrischer Amtmann

Bibliografie

  • Acta Borussica, Behördenorganisation 6 I S. 489ff.
  • Der Landkreis Geldern, hg. v. Ebbert, F. J., 1967
  • Ebe-John, E., Geldern, eine niederrheinische Festung, 1966
  • Frankewitz, S., Die geldrischen Ämter Geldern, Goch und Straelen im späten Mittelalter, 1986.
  • Jappe Alberts, W., Geschiedenis van Gelderland, Den Haag 1966
  • Gouda Quint, P.-Gouda-Quint, S., Bibliographie van Gelderland, Bd. 1-3 Arnheim 1910 ff.
  • Geradts,J.L.: Bijdrage tot de geschiedenis van den Souvereinen Raad in het overkwartier van Gelderland te Ruremonde (1580-1794), Leiden 1860.
  • Heidrich, P., Der geldrische Erbfolgestreit 1537-43, 1896
  • Heimatbuch des Landkreises Geldern, 1964.
  • Holthausen, H., Verwaltung und Stände des Herzogtums Geldern preußischen Anteils im 18. Jahrhundert, Diss. phil. Bonn 1916.
  • Nettesheim, L. F., Geschichte von Stadt und Amt Geldern, 1863, Neudruck 2. A. 1963
  • Rohde,G.: Die Reformen Friedrichs des Großen in der Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Geldern 1763ff., Göttingen 1913.
  • Sloet v. de Beele, L. A. J. W., Oorkondenboek der graafschappen Gelre en Zutfen, Teil 1-3 Den Haag 1872 ff.
  • von Sloet, J.S.S. Baron u. Veen, Dr.J.S.van: "Register op de Leenaktenboeken van het Vorstendom Gelre en Graafschap Zutphen, naar het oorsprongelijke handschrift" (1917)
  • Das Herzogtum Geldern, Band 1: Gelre - Geldern - Gelderland. Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern. Band 2: Das Goldene Zeitalter des Herzogtums Geldern. Geschichte, Kunst und Kultur im 15. Jahrhundert (2001)

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