Feuerlöschwesen Kreis Recklinghausen

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Zeitschiene nach 1802

Lage, Bauart und Zustand der Gebäude

1861: Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude liegen zum teil in geschlossenen Ortschaften, nämlich in den zwei Städten Dorsten und Recklinghausen und 26 Dörfern, zum großen Teil aber isoliert und von den Hofländereien mehr oder minder umgeben. Nach alter westfälischer Gewohnheit findet man die Gebäude der Colonen und Landwirte meist an tiefer gelegenen Stellen, durch Baumpflanzungen (Eichen als Mastgehölz) geschützt, in der Bauart früherer Jahrhunderte errichtet.

Diese Bauart bestand aus Fachwerk mit Lehmwänden und Strohbedachung. Letztere ist in Fölge der feuerpolizeilichen Anordnungen fast gänzlich verschwunden und durch Bedachung mit Pfannen und Docken ersetzt.

In neuerer Zeit ist jedoch der Landwirt darauf bedacht, für seine Wohnstätte eine hohe und bessere Stelle auszumitteln, und nun sieht man hin und wieder prächtige Wohn- und Ökonomie-Gebäude in Steinfachwerk oder ganz massiv in gesunder, angenehmer Lage errichtet.

in den Städten und Dörfern ist die Bauart der Häuser gewöhnlich in Steinfachwerk ausgeführt. in den letzten Jahren werden jedoch auch hier mehr massive Bauten aus Ziegelsteinen errichtet.

Die innere Einrichtung der Gebäude ist im Allgemeinen geräumig und nur in den beiden Städten wohnt ein Teil der Bevölkerung gedrängt. Die Mietpreise haben in Dorsten und Recklinghausen eine ziemliche Höhe erreicht, stehen jedoch nirgens im Verhältnis zu den Kosten der Neubauten.

Löschbezirke

Jede Gemeinde bildet für sich einen Löschbezirk. Bei entstehenden Bränden erfolgt jedoch von den angrenzenden Bezirken bereitwillig Aushilfe.

Feuerpolizei

Die Feuerpolizei wird nach der für die Provinz Westfalen bestehenden Feuerpolizeiordnung vom 30.11.1841 gehandhabt. Es bestehen daneben für die Stadt Recklinghausen eine Lokalpolizeiverordnung vom 25.07.1843 und eine desgleichen für die Stadt Dorsten vom 15 07.1860.

Nach diesen besonderen Bestimmungen sind die Männer drei Kompanien zugewiesen, und zwar:

  • a) einer so genannten Löschkompanie, welcher die Handhabung der Spritzen und Löschgeräte obliegt
  • b) einer so genannten Rettungskompanie, welche dafür zu sorgen hat, dass die bewegliche Habe von der Brandstätte weggeschafft wird
  • c) einer so genannten Wachkompanie, welche die geretteten Sachen in ihre Obhut zu nehmen und die Ordnung aufrecht zu erhalten hat.

Die Mannschaften sub. b. und c. machen sich durch besondere Armbinden deutlich.

Jeder Hauswirt ist verpflichtet, in seinem Haus einen, mit Namen und Nummer bezeichneten Löscheimer bereit zu halten und bei entstehendem Feuer zur Brandstätte zu bringen. Wer sich bei entstehendem Brande durch rasche Hilfe oder besondere Umsicht und Tätigkeit auszeichnet, erhält eine Belohnung in kleinen Geldprämien.

Brandschäden

Die Ursachem der vorher angegebenen Brandschäden konnten selten ermittelt werden. Verdacht auf Brandstiftungen haben nur in drei Fällen eine Untersuchung zur Folge gehabt, jedoch ohne Resultat. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Reitzenstein, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Recklinghausen. (Dorsten, Reichart 1861)