Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)/07
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also auch besonders in der Genealogie. Ich ziehe um vieler Ursachen willen die Urkunden den Denkmälern vor, und hoffe dabey mit Zuversicht auf den Beyfall derjenigen, die den Werth von beyden aus Prüfung und Erfahrung kenen.
1. Unter den Urkunden sind Lehenbriefe, Uebergabsbriefe (Chartae Traditionum s. Donationes), Testamente und Theilungsbriefe für den Genealogen am reichhaltigsten. Es versteht sich, daß ich dadurch den Gebrauch anderer Arten von Urkunden bey einzelnen genealogischen Sätzen nicht zu verwerfen gedenke. Die Anwendung der Urkunden ist bisweilen mit grosen Schwierigkeiten verbunden, die nur derjenige glücklich vermeiden kan, der in dieser Art von Wissenschaften sich durch viele Uebungen Fertigkeiten genug erworben hat. Ich habe bereits vor 12 Jahren den Ungeübtern die hier zu beobachtenden[1] Cautelen angepriesen, die ich aus der Erfahrung gelernet, und ich finde nichts sonderliches, was ich jetzt denselben beyfügen könnte.
2. Die Denkmäler mache ich zur zwoten Classe der genealogischen Quellen, ohne durch diese Herabsetzung ihrem übrigen Werthe im geringsten zu nahe treten zu wollen: auch läßt sich ohnedem, wie in der Historie, also auch in der Genealogie, nicht alles aus Urkunden nehmen. Epitaphien, Grabmäler, bisweilen auch andere Arten
- ↑ Die ganze zweyte Hälfte in meiner Abhandlung de difficultate artis diplomaticae handelt von der Anwendung der Diplomatik auf die Genealogie.