Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)/08

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Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)
Digitalisat des Göttinger Digitalisierungszentrums (S. 3-17)
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von Inschriften, auf Todtenschilden, gemahlten Fenstern, Münzen, u. d. gl. Sind hier vorzüglich zu nutzen.

      3. Glaubwürdige Geschichtsschreiber und andere gute Schriftsteller stehen den Urkunden und Denkmälern billig nach; aber weit unter sie, oder eigentlich zu reden, in die allertiefste Classe herunter gehören die sogenannten Stammbücher, die Stammbäume und alle übrige Familiennachrichten von gleichem Schlage: denn sie sind meistens kaum 200 Jahre alt, und voll von Familiensagen; nur diejenigen Stammbäume nehme ich aus, die in Stiftern bewährt gefunden worden, und dadurch völlig die Gestalt und die Gültigkeit der Urkunden erlanget haben. Kurz zu sagen, Geschichtschreiber, und noch weit mehr Stammbücher u. d. gl. Sind dem Genealogen das, was dem Teutschen Juristen das Römische Recht ist. Man gebrauchet sie nur im Nothfalle, in subsidium. Du Chesne, und sein Nachfolger in der Methode, Köhler, haben bey ihren Stammtafeln die Urkunden zu wenig genutzt. In der Vorrede zu meiner Holzschuherischen Historie ist die Abstammung aller jetztlebenden Herren von Holzschuher in ungetrennter Folge von Sigfried Holzschuher an, einem Manne, der im J. 1275 gestorben, ganz allein aus Urkunden hergeleitet zu sehen. Ich weiß nicht, ob viele adeliche Familien ihre Geschlechtsfolgen bis vom 13ten Jahrhundert her, diplomatisch darthun können.