Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/180
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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auch trat er 1708 gegen die Kindertaufe auf. In einem Colloquium vor dem Consistorium äußerte er sich beleidigend gegen den Magistrat und die Geistlichkeit, indem er die Gebrechen der lutherischen Kirche und insonderheit des geistlichen Standes darlegte. Er ging darauf nach Friedrichstadt, wo er sich damit ernährte, seine Tischlerarbeiten zu verfertigen. Jezuweilen aber ließ er sich wieder in Flensburg blicken und breitete seine Ansichten heimlich aus, weshalb das Consistorium ihn bei dem Könige angab. Darauf wurde ihm am 29. Februar 1716 der Aufenthalt in des Königs Landen untersagt, unter der Androhung, daß, wenn er sich hier betreten ließe, er nach Bremerholm gebracht werden solle. Er begab sich nun nach der Gegend von Hamburg und fand Unterstützung bei den Menoniten in Hamburg und Altona, hat auch zu Altona bei dem Prediger der Immergenten Jacob Denner sich aufgehalten, bis er im April 1724 in der Nähe von Hamburg mit Tode abging.[1]
Als Strandiger die Kindertaufe zu verwerfen anfing, erschienen zur Vertheidigung derselben mehrere Schriften, eine im Namen des Flensburger Consistoriums von Franz Möller, Diaconus zu St. Marien, nachherigem Pastor und Propst, eine andere von Arnold Fischer, dänischem Prediger in Flensburg, nachherigem Propsten zu Hardersleben, ferner eine vom Glücksburgischen Hofprediger Hinrich Hammerich, letztere eigentlich ein Extract aus einer früher in Hamburg verfaßten Schrift: „Zum heilsamen und nöthigen Unterricht vieler Frommen besonders durch Otto Lorenz Strandigers ohnlängst publicirte Schrift nicht wenig geärgerten und irre gemachten Christen wohlmeinend zum Druck übergeben. 1708.“
Allerdings mochten durch diese Streitigkeiten nicht Wenige in Flensburg und in der Umgegend verwirrt worden sein, wie überhaupt jene Zeit der pietistischen Händel eine sehr bewegte war. Hatte freilich das Flensburger Consistorium gegen Strandiger einschreiten müssen, so gerieth doch bald die dortige Geistlichkeit selbst mehr und mehr in Verdacht des Pietismus. Die Synode von 1711 fand sich veranlaßt, das Consistorium ernstlich zu erinnern, keine Lehrsachen an sich zu nehmen, als welche vor die Synode
- ↑ Bolten, Alton. Kirchennachrichten II, 101. Moller, Cimbr. lit. I, 336–337.