Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/040
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Trinitatis[1] wahrzunehmen. Darnach sollte der Glaube frei sein bis zur Volljährigkeit der Brüder des Herzogs, und dann von Prälaten, Räthen, Mannen und Städten mit Zuziehung der Geistlichkeit bestimmt werden, was für göttlich, ehrlich und christlich und zur Erhaltung gemeiner Eintracht anzunehmen sei. Sowohl die alte als die neue Lehre durfte gepredigt werden, aber die Prediger sollten sich des Scheltens enthalten. Die für die Bisthümer, Capitel, Klöster und geistlichen Stiftungen getroffenen Bestimmungen werden von uns nachher erwähnt werden.
Mit der Nachfolge im Königreich hatte es bekanntlich für Herzog Christian große Schwierigkeiten. Er ließ freilich für sich oder einen seiner Brüder beim Reichsrath um die Krone anhalten, aber man konnte sich nicht einigen, wen man erwählen solle. Der Grund lag aber vornehmlich in dem kirchlichen Zwiespalt. Die katholische Partei hatte auf dem Reichstage zu Kopenhagen 1530, wo eine Disputation zwischen den Päpstlichen und Lutherischen angeordnet war, eine empfindliche Niederlage erlitten. Hans Taufen, ein ehemaliger Mönch, berühmt als Dänischer Reformator, stand kräftig an der Spitze der Evangelischen, deren Zahl namentlich in den Städten beständig im Wachsen begriffen war; die nun auch in Dänemark bekannt gewordene Augsburgische Confession wirkte bedeutend; der König war 1531 dem Schmalkaldischen Bunde der Deutschen evangelischen Fürsten und Städte beigetreten, jedoch beschränkt auf Schleswig-Holstein. Dies Alles bestimmte die Bischöfe und die mit ihnen verbundenen Prälaten des Reichs, nun nach des Königs Ableben Alles daran zu setzen, um das Verlorene wieder zn gewinnen. Von Christian konnten sie für ihre Sache nichts Günstiges erwarten. Sie hatten unter Friederichs I. Söhnen ihr Augenmerk auf Johann gerichtet, der erst ein zwölfjähriger Knabe, und wie sie hofften, noch katholisch zu erziehen wäre. Von den weltlichen Reichsräthen waren die meisten für Christian gestimmt. Unter den Bürgern und Bauern aber hatte der gefangene Christian II. eine große Partei. Für ihn fochten die Lübecker; die sogenannte Grafenfehde brach aus. In dem Nothstande des Krieges berief der Adel in Jütland Herzog Christian zum König; die dortigen
- ↑ Christiani, Neuere Gesch. der Herzogth. unter den Oldenburgern, Bd. II. p. 61 ff. — Lau, Reformationsgesch., S. 128.