Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/039
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Anhänger gehabt, an die er 1550, 4. Januar und wiederum 1552, 24. April besonders an seine Gemeinde in Eiderstedt und Holstein geschrieben hatte. Diese Leute aber verbreiteten ihre Lehren in der Stille, sonderten sich von der Landeskirche nicht ab, und blieben unbemerkt, bis nachher erst der Sturm wider sie ausbrach, wovon später ein Mehreres.
IV.
Vollführung des Reformationswerks unter Christian III.
Die Kirchenordnung.
König Friederich I. starb 1533 am Gründonnerstage den dritten April auf Gottorf. Schon am Stillfreitage ließ Herzog Christian die Landstände der Herzogthümer zu Pfingsten nach Kiel berufen wegen der Huldigung, die auch ihm und seinen unmündigen Brüdern geleistet wurde. Auf diesem Landtage wurden vielerlei Beschwerden vorgebracht von den Prälaten wegen des Verlustes an Einkünften, namentlich wegen vorenthaltener Zehnten, von der Ritterschaft und den Städten anderweitige Beschwerden wider die Geistlichkeit. Doch war der Adel unter sich getheilt. Einige verlangten, es sollte freigegeben werden aus den Klöstern zu gehen; Andere dahingegen, man sollte es beim Alten bleiben lassen. Die Pogwischen machten Ansprüche auf das Kloster Bordesholm, welches ihre Vorfahren gestiftet hätten, und dessen Verbitter sie waren. Der Abgeordnete des Lübecker Domcapitels auf diesem Landtage beklagt sich in seinem Bericht über die schmählichen und unziemlichen Reden Einiger von Adel, die er „ungeschickt und evangelisch“ nennt, wider die Prälaten und Aebte, und dieser Bericht läßt deutlich genug erkennen, daß es, besonders in den Zusammenkünften nach Mittag, wo gut gegessen und getrunken war, nicht eben zum sanftesten herging.
Was übrigens auf diesem Landtage verabschiedet worden, ist hauptsächlich aus der Privilegienbestätigung der Landstände 1533