Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/041

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Bischöfe mußten nothgedrungen nachgeben. Mit Thränen in den Augen unterzeichnete der Bischof zu Aarhuus, Owe Bilde, die Urkunde der Wahl Christians; er sah voraus, daß er das Todesurtheil der katholischen Kirche in Dänemark unterschrieb — und so kam es auch. Christian III. mußte freilich noch harte Kämpfe bestehen, ehe er des Reiches mächtig ward; erst 1536, den 29. Juli ergab sich Kopenhagen nach harter Belagerung. Wenige Tage nach dem Einzuge des Königs ward in aller Stille mit Genehmigung der weltlichen Reichsräthe ein Staatsstreich gegen die Bischöfe vorbereitet. Am 20. August, an einem Sonntage, wurden die sämmtlichen Bischöfe, ohne daß einer von dem Schicksale des andern etwas wußte, gefangen genommen, und erhielten erst nach einiger Zeit ihre Freiheit wieder, auch hinlänglichen Lebensunterhalt, nachdem sie ihrem vorigen Amte entsagt hatten. Nur der Seeländische wollte sich dazu nicht verstehen und blieb in Gefangenschaft. Owe Bilde, dessen vorhin gedacht ist, der Aarhusische Bischof, wandte später sich der evangelischen Lehre zu. Der Sieg des Lutherthums in Dänemark war damit entschieden. Auf einem Reichstage zu Kopenhagen, noch im Herbst desselbigen Jahres, setzte auf offenem Markte vor allem Volk der König auseinander, weshalb er, wie er gethan, gegen die Bischöfe habe verfahren müssen, und die Frage, ob man wiederum Bischöfe mit solcher Gewalt haben wolle, ward einstimmig verneint. Jetzt aber mußte man auf eine neue Einrichtung des Kirchenwesens bedacht sein. Wie bei dieser Einrichtung Manches aufgenommen ward, was bereits in den Herzogthümern, wo die neue Ordnung der Dinge etwas früher sich hatte entfalten können, zur Ausführung gekommen war, so hatte wiederum die jetzt im Königreiche zu Stande kommende Einrichtung auf die Herzogthümer eine Rückwirkung. Es ward 1537 nach Kopenhagen eine Versammlung von Geistlichen berufen, theils von Mitgliedern der Domcapitel, theils von evangelischen Predigern aus den Städten.[1] Der König übersandte den Entwurf einer neuen Kirchenordnung[2] zur Genehmigung


  1. Vgl. Münter, Kirchengesch. v. Dänemark, Bd. III. S. 487 ff.
  2. Ueber die Entstehung und Vollführung der Dänischen und der darnach angefertigten Schleswig-Holsteinischen Kirchenordnung haben wir eine eigene gelehrte Abhandlung von Lackmann: Historia ordinationis ecclesiasticae regnorum Daniae et Norwegiae et ducatuum Slesvicensis, Holsatiae etc., angehängt dem dritten Theil seiner Einleitung zur Schleswig-Holsteinischen Historie, 212 Seiten stark.