Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/038

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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mit den Theologen hielt, in welcher er behauptete, die Kindertaufe sei vom Teufel; der Sohn Gottes habe keine menschliche Natur von Maria angenommen; er habe nur Eine Natur; die Seligkeit gründe sich auf den freien Willen des Menschen und dergl. m. Er gerieth darauf ins Gefängniß und ist in demselben gestorben 1543, nachdem die Haft in verschiedener Weise sehr verschärft worden war.[1] Die Anhänger Hoffmanns, die Melchioriten, verloren sich nachher unter andere Secten der Wiedertäufer. Sie hatten übrigens immer größere Mäßigung gezeigt als die Wiedertäufer in Münster.

War somit nun freilich dem Eindringen wiedertäuferischer Meinungen durch Hoffmanns und seiner Anhänger Verbannung gleich beim Beginn der Reformation Einhalt geschehen, so haben dieselben dennoch später auf anderen Wegen wiederum sich Bahn gebrochen. Von den Mennoniten, in welchen geläutert sich das Wesen der Taufgesinnten darstellte, wird später die Rede sein, da ihnen hier zu Lande Religionsübung gestattet ward; es mag, was diesem Zeitraum angehört, hier bemerkt werden, daß der Stifter dieser Religionsgesellschaft, Menno Simonis, zuletzt eine Ruhestätte auf dem Gute Fresenburg bei Oldesloe fand und dort 1561 verstarb, nachdem er viel hatte umherwandern müssen.[2] Der Besitzer dieses Gutes gewährte einem Häuflein vertriebener Taufgesinnten dort einen Aufenthalt.

Eines andern merkwürdigen Mannes unter den Wiedertäufern muß auch noch hier gedacht werden, da er dieser Periode angehört, obgleich er nicht hier gelebt hat, aber weil sein Name in seinen Anhängern fortlebte, die einige Gegenden unsers Landes später in nicht geringe Bewegung versetzt haben. Es ist David Joris oder David Georgii, geboren zu Delft in den Niederlanden 1501; es ist jedoch nicht unsere Absicht, auf seine Lebensgeschichte hier weiter einzugehen. Er hielt sich anfänglich zu Melchior Hoffmann, zerfiel aber nachher mit ihm, schrieb auch gegen das Unwesen und die Ausartung der Wiedertäufer in Münster. Es hat sich späterhin ergeben, daß er 1549 schon in Holstein, Eiderstedt und Dithmarschen


  1. Es ist jetzt zu vgl.: Röhrig, Zur Gesch. der Straßburgischen Wiedertäufer u. s. w., in der Zeitschrift f. d. histor. Theol. 1860, Heft I. Die Darstellung stützt sich auf archivalische Nachrichten.
  2. Dänische Bibliothek St. IX, p. 322.