Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/025

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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jetzige Besitzer sich von Phull-Rippur schreibt. In Mönsheim und in der Burg war das Kloster Weißenburg durch den Bau einer Kirche und Gründung einer Pfarrei anno 1100 zu Einkünften, Rechten und Besitz gekommen. Das Kloster belehnte damit die Markgrafen von Baden, ebenso mit Ober-Mönsheim. 1291, 25. Mai belehnt der Abt Edelin von Weißenburg den Markgrafen Hermann VII. von Baden mit Unter-Mönsheim, der Diepolzburg, dem Kirchensatz und was dazu gehört. Die Markgrafen ihrerseits belehnen damit die Herren von Mönsheim, so am 2. Januar 1308, und als diese ausgestorben waren, etwa 1450, nach anderen Belehnungen, z. B. 1529 an Eitel Schenk und dann an Jakob Christof Schenk, geben sie 1584 Ober-Mönsheim denen von Rüppurr. Der Lehensbrief lautete für sich und seine ehelichen männlichen Leibeserben und wenn diese nicht wären, für seine eheliche Tochter und derselben ehelichen Leibeserben. Wiederholte Belehnungen der Rüppur fanden statt 1588, 1606, 1662, 1714, 1751. 1640 kam auch die Burg zu Untermönsheim an die Rippurer durch Württemberg. „Um seiner getreuen, redlichen und tapferm dem Herzogtum Wirtemberg geleisteten Kriegsdienste willen” belehnt am 19. November 1640 Herzog Eberhart den Obristleutnant Ernst Fr. von Rippur, wie seine Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts mit dem Burgstall zu Untermönsheim samt Graben und den dazu gehörigen jährlichen Gülten aus dem Hofgut, die sich belaufen auf 7 Scheffel Roggen, 18 Scheffel 2 Simri Dinkel, 19 Scheffel 5 Simri Hafer, ferner Fischwasser, Trieb, Trab, Ackerich und allen anderen bürgerlichen Gerechtigkeiten. Dafür hat der Lehensträger im Fall eines Kriegs „Landsrettung" zu tun, d. h. er muß mit Knechten, die er selbst stellt, ausrüstet und besoldet, er- scheinen. Ernst Fr. von Rüppurr hatte als württembergischer Vasall 1660 einen Mann zu stellen. Der Oberstleutnant Rippur hatte dem Haus Württemberg lange Zeit Dienste getan, dafür ihm an ausstehendem Sold über 8000 fl schuldig geblieben sind. Auch die Gemeinde Mönsheim hatte im dreißigjährigen Krieg diesem Herrn Hilfe aus großer Not zu verdanken; bei einem drohenden feindlichen Einfall streckte 1642 er zu dessen Abwehr 647 fl vor; da sie nicht imstand war,«diese Summe in bar zurückzugeben, trat sie ihm dafür Wiesen und Acker ab. Aber schon 1645 wurde die Burg „solcher Gestalt ruiniert, daß das meiste davon nicht mehr zu reparieren ist”, nur die Hauptmauer und der Turm blieb stehen. Von da an blieb sie unbewohnbar und ziemlich in demselben Zustande wie gegenwärtig. Der Herr von Rüppurr nennt sie 1702 ein „altes Gemäuer, das vorher ein allem Anschein nach uraltes römisch Gebäude gewesen, dessen Ursprung auch nicht kann erfahren werden.” (Hoffmann, Geschichte von Mönsheim.)