Marschall (Beruf)
Marschall ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Marschall. |
Marschall in Westfalen
Ludwig Troß schrieb 1825 in der Zeitschrift "Westphalia": "Ein zeitlicher Marschall war die erste Person des Landes, ungefähr was ein Burggraf war in seinen Gränzen unter den Rittern und Vasallen. Er wurde mit seinem Amte lebenslänglich belehnt; sein Amt war aber nicht erblich."
Aufgaben des Marschalls im Fürstbistum Paderborn
Düt nagesettete ys, dat tom Marchalampt höret:
(Nachricht, was zum Erbmarchallat gehört:)
- Wenn man einen heren invoert, den hengst, dar he up rydet.
- (Wenn der Fürst eingeführt wird (Einzug in die Stadt), bekombt er den Hengst, darauf er reitet)
- Er führt das Pannier oder Haubtfahne und ist der Generalissimus.
- Item so sall de Marchai vodern, wat havern avelöped, de ys syn.
- (Der Marschall soll den Hengst füttern lassen, all der Hafer, welcher überbleibt, ist sein.)
- Item wenn man eine name [Viehwegnahme während der Fehde] nemed, alle schwartbunte koyge; van schwinename 4 schwin; item van scapen achte scape.
- (Wenn den Gegnern Kühe abgenommen werden sind alle schwarzbunten seine; werden den Gegnern Schweine abgenommen , so nimmt er 4 davon, bei der Schafeabnahme nimmt er 8 Schafe.)
- Item wan he van eenes heren wegen eine kökenspiese nemet, alle hüde syn.
- (Wenn der Landsherr für seine Küche Vieh nimmt, bekommt der Marschall alle Häute des geschlachteten Viehs.)
- Item wor een here einen krieg hövet, dar sal he teken geven, dar ys alle banneergeld syn.
- Wann der Landsherr Krieg führt, teilt der Marschall die Feldzeichen aus und alles Bannergeld ist sein (Contribution?)
- Item wor he eenes heren banneer up dem velde hövet, war men darvor dinget, de teynde pennig ys syn.
- (Wo er sein Banner auf das Feld steckt und zu Gericht sitzt, so ist der zehende Pfennig sein.
- Item alle perde, de man to höve antwurdet, der sali he sik underwinden und holden se mit des heren vodre veer weken. Wult denn dejenne weder, de se geantwordet hebbet, den sall he se weder doen, wilt se er averst nicht, so sind se syn.
- Alle Pferde, so man an den Hof (Regierungssitz) seines Herrn bringt, soll er 4 Wochen mit seines Herrn Futter erhalten. Kommen dann diejenigen wieder, welche sie geliefert haben, soll er diese Pferde wieder zurückgeben. Wollen die sie aber nicht zurück haben, so sind sie alle sein.
- Quelle: Archiv Familie Spiegel zu Peckelsheim-Helmern VIII 7, A 70
- Alle Pferde, so man an den Hof (Regierungssitz) seines Herrn bringt, soll er 4 Wochen mit seines Herrn Futter erhalten. Kommen dann diejenigen wieder, welche sie geliefert haben, soll er diese Pferde wieder zurückgeben. Wollen die sie aber nicht zurück haben, so sind sie alle sein.
Zusammenfassung
Festzuhalten bleibt, daß der Marschall des Bischofs von Paderborn, ebenso wie im Fürstbistum Münster und im Herzogtum Westfalen, im 15. Jahrhundert nicht ein lediglich repräsentatives Amt bekleidete, sondern daß er konkrete militärische Pflichten zu erfüllen hatte. Dies dürfte bis zum Ende des Zeitalters der Fehden, also bis um 1500, so geblieben sein. Erst danach wurde daraus ein reines Ehrenamt, das nur noch bei feierlichen Anlässen in Erscheinung trat.
Erbmarschall
Stift Essen
- 1630 Bernhardt Dobbe zu Lyren, Erbmarschall des Stifts Essen
Herzogtum Jülich
Herzogtum Kleve
- 1470 klevischer Erbmarschall Goswin Stecke.
Fürstbistum Münster
- 1516 Schadlosbrief des Heinr. Stecke für seinen Schwager Gerhard Morrien, Erbmarschall des Stifts Münster.
Kaisertum Österreich, Herzogtum Steiermark
- 31.10.1585 Ferdinand Hoffmann, Erbmarschall in Österreich und Steier, Hofkammerpräsident und Hauptmann zu Neustad.
Kloster Werden
- 1456 Von dem zeitlichen Abt von Werden, Konrad von Gleichen, war Cracht Stecke mit Lichtenrod sowie mit Baldeney und dem Erbmarschallamt von Werden behandet und belehnt worden.