Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/004

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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)
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Praetorius Kirchenbuecher 1939.djvu
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sie beruhen auf den Ergebnissen einer Umfrage bei allen rheinhessischen Standesämtern, für deren sorgfältige Beantwortung den Herren Bürgermeistern und Standesbeamten aufrichtigster Dank gebührt, zumal dadurch vielfach erst der Fundort der früheren Eintragungen bekannt geworden ist. — Zweitschriften der Einträge mußten als „Zivilstandsnebenregister" an die Aufsichtsbehörden abgeliefert werden: sie sind jetzt im Landgericht Mainz vereinigt und wertvoll nicht nur zur Ausfüllung etwaiger Lücken in den Urschriften, sondern auch durch miterhaltene Eheverkündigungen und mancherlei Belege.[1] In dem folgenden Hauptverzeichnis ist mit M auf diese Zweitschriften nur in solchen Fällen verwiesen, wo sie die lückenhaft gewordenen Urschriften ergänzen.

Zivilstandsregister gab es auch in einigen rechtsrheinischen Gebieten, von denen einzelne Orte 1866 hessisch wurden, nämlich im Großherzogtum Frankfurt 1811–12 (dazu gehörte Rumpenheim), im Herzogtum Nassau von 1817 an und im Gebiet der Freien Stadt Frankfurt von 1851 an; sie wurden vom Pfarrer (neben den Kirchenbüchern) geführt und sind daher jetzt in den betr. Pfarrarchiven (nur das von Rumpenheim ist im Staatsarchiv Marburg).

III. Frühere Gebietszugehörigkeit

Die Sippenforschung führt bald zurück in die Zeit vor den großen Veränderungen der Landesgrenzen um 1800, in der viele Orte des Landes Hessen — besonders ganz Rheinhessen — noch nicht hessisch waren; meist gehörten


  1. Ein Verzeichnis ist von Dr. W. Föhl in der Zeitschrift „Familie, Sippe, Volk" 1938, S. 31–33 veröffentlicht, aber als „veraltet" bezeichnet. Bei der gütigst gestatteten Einsicht in die Bestände selbst ergab sich, daß es (nach Stichproben und nach einem dortigen genauen handschriftlichen Verzeichnis) die Jahreszahlen der Anfänge fast durchweg richtig angibt, aber in den Verweisungen auf andere Orte ungenau ist.