Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/176
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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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Abkürzungen
- Ortsnamen fettgedruckt = selbständige Gemeinde (vgl. Einleitung I)
- * vor Ortsnamen = früherer Name für den mit = genannten Ort
- † vor Ortsnamen = nicht mehr vorhandener Wohnplatz
- o vor Ortsnamen = Ortsname geändert seit 1930 oder durch Eingemeindung seit 1888
- H. = in Hessen (zur Unterscheidung von gleich oder sehr ähnlich benannten Orten außerhalb Hessens
- Kr. = Kreis
- Civ = Zivilstandsregister, am Ort falls nicht anders bemerkt (vgl. Einleitung II)
- M = Zweitschrift im Landgericht Mainz
- StA = Standesamt seit 1876, am Ort falls nicht anders bemerkt
- (. . .) hinter Ortsnamen = frühere Gebietszugehörigkeit (vgl. Einleitung III)
- (hess.) = schon vor 1800 zur alten Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörig
- (R/ . . .) = Reichsritterschaft
- (— . . .) = seit 1816 hessisch, vorher unter französischer Herrschaft seit 1792–97.
- * hinter Namen von Weilern und Höfen = frühere Gebietszugehörigkeit zu ersehen bei W. Wagner vgl. Einleitung III, Anmerkung 4
KB = Kirchenbuch, Kirchenbücher (vgl. Einleitung IV) | ||
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- I., II., III. = erste, zweite, dritte Pfarrei
- Bm = KB auf der Bürgermeisterei des betreffenden Ortes
- Jahreszahlen fettgedruckt = Beginn der lückenlosen Reihe bis jetzt
- . . . zwischen Jahrzahlen = lückenhaft
- (a, b, c, d, 1–10) = Hinweise auf die in Einleitung V nachgewiesenen Veröffentlichungen
- Mühlen im Anhang I, vormals hessische Orte im Anhang II.