Holstege (Altstadt-Haltern)-Hofsprache 1710

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Halteraner Familien in der Altstadt, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Erstellung von Biografien.

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Historische Einordnung

Hofsprache 1710

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.

Identität

Ad 1. Articulum antwortete: Respondiert: Heiße herman Holstegge, seine Fraw Clara Thyrs, so vor ungefehr 8 Jahren verstoben.

Eigenhörigkeit

Frage 2: Wehre hofhörig.

Erbgewinn

Frage 3: Hette vor 30 Jahren gewunnen, wißet aber nicht wie hoch, dan hette nochmahlen vor ungefehr acht Jahren für Gewinnung für seinen Sohn Herman, so ahn Barbara Sebbel geheyrahtet, wie hoch aber deren Gewin sich extendirt könnte er äigentlich nicht sagen, wehre aber mitt seines respondenten und seiner Frawen Sehen Versterb, so auf 30 Rt veraccordirt, in ahngesetzten terminis bezahlt

Abstammung

Frage 4: Er und gefolglich sein Sohn Herman wehren vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister

Frage 5: Hette neben deme noch 3 Söhne, einen Johan geheißen, ahn Dams Hof zu Bergbostruph bestattet, so frey gekauft, Berndt, so wanensinnig, Henrich aber alß Pferdeknecht, wehre noch aufs Erbe bey den jungen Zellern, Ihrem Bruderen und äigen.

Kinder

Frage 6: Die jungen Eheleuthe hetten 3 Kinder:

  • Gerdruht ad 8, sage acht, Jahre alt
  • Herman 3 Jahre und
  • Margaretha 20 Wochen

Länderei des Tegeder zu Antrup

Frage 7: Hette ungefehr 6 Moltgesey, zum Theil schlecht, Saetlandt, beziehete sich aufs Lagerbuch

Weydelandt

Frage 8: Hette weder Weidelandt noch Wischengrundt, noch Holtgewachs, wan aber im Hältrische Frett Mast vorhanden, hette Recht 2 Schweine ufzutreiben.

Hewgewachs

Mastholz

Gartenlandt

Ländereinutzung

Frage 9: Hette alles selbst unter, außerhalb wenig Gartenplatz, so phachtweise außgethan.

Gebäude der Hofstätte

Frage 10: Hette ein Wohnbehaußung so zimblich, wobey eine newe Schuppe gebawet und einen Schafstall, so im guten Standt.

Einkünfte

Frage 11: Sagte keine Einkombste zu haben.

Markengerechtigkeit

Frage 12: Wehre mit Hüt, Trifft, Plaggenmatt in der Frettermarcken und mitt der Schaftrift im Hältrischen Esch von Hälter Kirmis biß 1. April berechtiget. Item umb die Wege und Gärtens so stritig.

Pacht

Frage 13: Ahn der fürstlichen Renthmeisterey 3 Rt 20 Stüber Dienstgeldt.

Schatzung

Frage 14: Fünf Blaumüser in ord. Schatzung.

Onera

Frage 15: Gibt ahn Dechanten zu Dülmen 5 Scheffel Roggen, ahn Richthof 5 Scheffel Roggen, so mit Gelge bezahlen, thuet dem Pastori 1 Scheffel Gerste.

Schulden

Frage 16: Wehre an Plockschulden hin und wider ohngefehr ahn die 200 Rt schuldigh.

Pertinentien/Zuschläge

Frage 17: Sagte: Hette keine Pertinentien oder Zuschläge zum Erbe gebracht.

Mark: Nachpflanzungen

Frage 18: Wohnte in der Stadt, hette zum pflantzen keine Gelegenheit, nur das umb seine Kamph oder in den Heggen woll einigegesetzet.

Holzhau

Frage 19: Cesat, weilen keine Gehöltze hette.

Quelle

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557