Herforder Chronik (1910)/382

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Herforder Chronik (1910)
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1757

Was die noch beigefügte Frage über den Biervorrat betrifft, so bezieht sich Magistrat auf die Beilage, vermöge deren nach Aussage der Brauer augenblicklich 2496 Kannen Bier vorrätig seien und auf 4 Tage 4416 Kannen zwar erfolgen könnten, solches Quantum aber, sobald der Malzvorrat bei einem oder dem andern zu Ende ginge, sich vermindern würde. Hävermann, Middelkamp, Stohlmann usw.“

Der Durst der Herren Franzosen muß so groß gewesen sein, daß die Herforder Brauer dem Verbrauch nicht nachkommen konnten. Den Klagen über Biermangel sucht der Magistrat dadurch abzuhelfen, daß er in seiner Verfügung vom 23. Juni den Brauern „alles Ernstes“ aufgibt, soviel Bier als immer möglich zu brauen, widrigenfalls sie dafür „nach der Schärfe“ angesehen werden sollen.

Am 1. Juli 1757 richtet der Intendant Lucé folgenden Befehl an den Magistrat, den wir nur in der Überschrift französisch, im übrigen deutsch wiedergeben.

De par le Roi (d. i. im Namen des Königs) Jacques Pineau, Chevalier, Baron de Lucé, Seigneur de Viennay, la Pechellerie etc. Es wird dem Magistrat zu Herford befohlen, in drei Tagen bei Vermeidung der militärischen Exekution[1] für das hôpital ambulant (Feldlazarett) zu liefern:

  1. 500 Strohsäcke, 6 Fuß lang, 4 Fuß breit,
  2. 500 Pfühle, 4 Fuß lang, 11/2 Fuß breit,
  3. 150 Matratzen, jede von 25-30 Pfund,
  4. 150 Pfühle mit Federn, wie Nr. 2,
  5. 500 wollene Decken,
  6. 2000 Bettlaken für die Soldaten, 8 Fuß lang, 3 Fuß breit,
  7. 300 feine neue Bettlaken für die Offiziere,
  8. 2000 Hemden,
  9. 4 Knippwagen von Eisen zu 40-50 Pfund,
  10. 12 Eimer von Holz mit Eisen beschlagen,
  11. 12 eiserne Kellen,
  12. 12 Bütten von Holz,
  13. 500 kleine Pötte zum Trinken, irden oder „ander“ Metall,
  14. 500 irdene Schüsseln,
  15. 200 irdene Nachttöpfe,
  16. 6 Handlaternen,
  17. 4 eiserne Pfannen,
  18. 6 Mörser von Metall,
  19. 6 Eingesetze (Gewichte) zu 1 Pfund, nebst soviel kleine Wagschalen,
  20. 4 Klistierspritzen von Zinn,
  1. Sie bestand darin, daß den damit Bedrohten schwere Lasten auferlegt wurden, wie Einquartierung, besondere Geldabgabe, Plünderung u. dgl.