Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/030

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Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)
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zurückzuführen, sei es, daß wir einmaligen oder vielfältigen Übergang vom Tierreich her annehmen, sei es, daß wir E. Dacqués geistreichen Gedanken[1] von den durch die ganze geologische Erdgeschichte sich erhaltenden Typenkreisen folgen, oder sonst eine Hypothese verfechten. Es mag Sache der Biologen, der Paläontologen und allenfals der Archäologen sein, sich mit diesen Problemen herumzuschlagen.

      Als den mindestens interessanten Versuch einer Arbeitshypothese auf dem „diesseitigen“ Teilgebiet darf man wohl das Bich von A. Pöschl[2] betrachten, das in Ansehung der naturnotwendigen Implexe eine Formel für die Mindestanzahl apk der Ahnen jeder Gen. aufstellt, die gerade zu Konstanz der Bevölkerungszahl bei wachsendem k führt. Pöschl findet dabei eine arithmetische Zunahme der Ahnenzahl nach der Formel apk = 2 k. Dieser Kurvenverlauf, von dem Pöschl annimtmt, daß sich die Wirklichkeit nicht allzuweit davon entferne, ist in unsrer Fig. 20 mit eingetragen, wobei angenommen ist, daß der Implex bereits in der 3. Gen. einsetzt. Der etwas starren Annahme fast ausschließlicher Vetternheiraten, die der Autor vermutlich auch nur als schematisch aufgefaßt wissen will, wird allerdings in der Praxis keine At. gerecht. Unsere Fig. 16 mag aber einen Hinweis geben, wie auch ohne allzunahe Vws. zweier Personen (z. B. der Eltern des N) solche Summierung von Ahnengemeinschaften und damit Reduktion der Ahnenzahl apk mit wachsendem k entstehen kann[3]. In der Tat ergeben Überlegungen wie die, daß etwa von der 25. bis 30. Gen. an die At. aller heute lebenden Deutschen die gleichen Personen, nur n wechselndem Mengenverhältnis enthalten, ganz neue Ausblicke in vererbungstheoretischer, volkskundlicher, rassengeschichtlicher, physiognomischer Hinsicht! So verschiebt sich auch der Sinn der beliebten Nachweise von Ahnengemeinschaften verschiedener Personen dahin, daß nicht mehr gemeinsame Ahnen überhaupt, sondern nur die nächstmöglichen Verbindungswege aufgesucht werden.

      In bisher vollkommenster Art sind solche Gedanken wohl in der wenig umfangreichen, aber äußerst inhaltreichen Schrift von H. von Schelling[4] ausgesprochen,


  1. Edgar Dacqué: Urwelt, Sage und Menschheit. Eine naturhistorisch-metaphysische Studie. Mchn. 1924 (R. Oldenbourg). 360 S.
  2. Arnold Pöschl: Das Gesetz der geschlossenen Blutkreise (Konfluenzgesetz) als Grundgesetz der Stammes-, Rassen und Volksentwicklung. Ein neuer Beitrag zur exakten Vererbungs- und Bevölkerungslehre sowie zur biologischen Rassenlehre. Graz 1943. 366 S. (Referiert in Nachrichten d. Fam. Schleissing, Danzig, Heft 27 (3.1947), S. 601–608.) Dem Buch folgte kürzlich eine Broschüre: Die Blutsvws. und der Drei-Gen.-Rhythmus in der Menschheitsentwicklung als sozialbiolog. Grundgesetz. Innsbruck 1951, 70 S. (Referiert in Familie u. Volk 3 (1954), Heft 4, S. 119–120.)
  3. Wird doch in einer der umfangreichsten der heute bekannten At., dem Werk von Eduard Rübel: Ahnentafel Rübel-Blaß (Zürich 1939, Komm.-verlag Schultheß & Co., 2 Bde, 294 S., 313 Taf.) eine mehr als 42000-fache Abstammung der Probanden von Karl d. Gr. nachgewiesen, wobei diese Zahl wegen naturgemäß hoher Lückenhaftigkeit der At. in diesem Bereich nur einen Bruchteil der wahren Ahnenbedeutung dieses fruchtbaren und besonders bekannten, sonst aber genealogisch keineswegs ausgezeichneten Deutschen um das Jahr 800 darstellt. Berücksichtigt man, daß die Ahnenschaft Karls für die Probanden Rübel in die Gen. k = -33 bis k = -46 (mit einem Maxiumum zwischen k = -39 und k = -40) fällt, so errechnet man einen Wertt g’b = 23.415; Karl ist durch die Häufung von Ahnenlinien den Probanden also um etwa 16 Gen. nähergerückt, d. h. er hat für sie die biologische Bedeutung eines Ahnen im 14. Jh.!
  4. Hermann v. Schelling, Studien über die durchschnittliche verwandtschaftliche Verflechtung innerhalb einer Bevölkerung. Jena 1945 (G. Fischer). 64 S. mit 4 Fig.; siehe auch vom dems.: Die Ahnenschwundregel. Der Erbarzt 12 (1944), S. 113–120, und: Das Alles- oder Nichts-Gesetz, gedeutet als Endergebnis einer Auslösungsfolge. Abh. preuß Akad. Wiss., math.-phys. Kl. (1944), Nr. 6.