Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/031

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Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)
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worin der Autor in geschickter Weise das Problem als ein wahrscheinlichkeitstheoretisches anpackt und konsequent durchführt. Wenn hier die Wege und Ergebnisse dieser Studie, deren letztere weitgehend mit den unseren harmonieren, nicht ausführlicher übernommen werden, so geschieht dies vorwiegend, um zu einem gründlichen Studium dieser bedeutsamen Schrift anzuregen, die für weitere Arbeiten auf diesem Gebiet als bahnbrechend anzusehen ist.

γ. Unvollkommene Kenntnis der Ahnenschaft

      Im letzen Abschnitt wurde bereits eine Eigenschaft jeder At. angedeutet, die ebenso wesentlich und allgemein ist wie Implex und Replex: Es ist ihre Unvollständigkeit. Da von ihr selten Grundsätzliches gesagt wurde, sind hier vielleicht einige Gedanken darüber am Platze.

      Bei der zahlenmäßigen Diskussion von At. ist es, wenn man den Forschungsstand sozusagen durch eine Zahl charakterisieren will, ohne ins einzelne gehende Angaben für jede Gen. üblich, zu sagen: bis zur Gen. x ist Lückenlosigkeit erreicht, die Gesamtzahl der erforschten Ahnen beträgt y. Damit ist wohl einiges ausgesat über den Umfang der aufgewandten Schreibarbeit, aber biologisch sind diese Zahlen, insbesondere die letztere nicht ohne weiteres verwertbar. Denn es ist bekannt, daß im allgemeinen dem Probanden näherstehende Ahnen einen größeren Einfluß auf dessen Gestaltung ausüben als fernere. Die Auffüllung einiger naher Lücken in der Kenntnis ist also von ganz anderer Bedeutung als ein langer „Ahnenschlauch“. Dies anschaulich und zahlenmäßig zum Ausdruck zu bringen, dazu helfen vielleicht die folgenden Überlegungen.

      Zunächst ist die Frage zu klären, wann ein Ahn als „bekannt“ anzusprechen ist. Es ist nicht gerechtfertigt, eine zum Ahn (x) gehörige Ehefrau als erforscht zu bezeichnen, wenn man weiß, daß sie Anna hieß und 1748 noch lebte; anderseits ist die Forderung unbillig, daß alle Lebensdaten (Geburt, Heirat, Tod) mit Tag, Jahr und Ort, sowie bei Männern der Beruf mit Daten und die Wohnorte bekannt sein müssen, ehe der Ahn als erforscht anerkannt wird. Wohl ist letztere Kenntnis in einer ordentlichen At. erstrebenswert, doch muß für rein statistische Zwecke eine mittlere Linie gefunden werden, die allerdings wohl nicht ganz ohne persönliche Willkür möglich ist. So habe ich mir angewöhnt, Ahnen als voll zu zählen, wenn außer ihrem Familien- und Vornahmen mindestens das Geburts-, Heirats- und Todesjahr bekannt sind, in jedem Fall geringerer Kenntnis aber, wenn nur irgend etwas eruiert ist, ihn mit halber Zahl zu werten. Natürlich könnte man ein solches Bruchzahlensystem weiter ausbauen und noch gerechter gestalten, es würde aber den erforderlichen Mehraufwand an Arbeit nicht lohnen. Die Angaben eines als „voll“ gerechneten Ahns sind so bemessen, daß sie gerade ausreichen, um in einer „synoptischen Familientafel“ (s. S. 61) ihn mit seiner Lebenslinie einzutragen.

      Neben dieser Zählung nach halb und voll bekannten Ahnen hat aber auch eine Statistik Berechtigung, die jeden Ahn als eine Einheit zählt, dessen