Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B225
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 28.
Darmstadt, den 31. Dezember 1895.
Bekanntmachung,
den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
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Beilage Nr. 28.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums-betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1893 betreffend. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderung. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Ertheilung von Diplomen an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. - 8) Dienstentlassung. - 9) Ruhestandsversetzungen. - 10) Konkurrenzeröffnungen. - 11) Sterbefälle. |
den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend.
Vom 1. Januar 1896 an wird eine neue Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums eingeführt.
Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß dieselbe im amtlichen Abdruck zur Nachachtung für die Betheiligten erschienen ist und daß Exemplare von der Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags käuflich zu 1 25 , ausschließlich Rückporto, das Stück abgegeben werden.
Darmstadt, den 20. Dezember 1895.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.