Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B226
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Beilage Nr. 28.
Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahres 1893 betreffend.
Großherzogliche Brandversicherungskammer.
v. Preuschen.
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die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahres 1893 betreffend.
Der Vorschrift in Art. 60 des Gesetzes vom 28. September 1890 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1893 auf Grund der revidirten und abgeschlossenen Rechnung in nachstehender summarischer Uebersicht unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechnung und Belege in unserer Registratur von den Gebäudeeigenthümern eingesehen werden können.
Darmstadt, am 6. Dezember 1895.
v. Preuschen.
Petry.