Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/579

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 36.


was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf einen Gulden Normalsteuerkapital 2 kr. 0,968 Hllr. beträgt.

Darmstadt am 29. Juli 1853.

Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
Kritzler, Regierungsrath.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäsheit des Art. 30 des Strafgesetzbuches bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhof der Provinz Oberhessen:

1) Christoph Druleib von Salz, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 31. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 ½ Jahren.
2) Heinrich Dalwigk von Rodenhausen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg durch Urtheil vom 1. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten.
3) Peter Runzheimer von Friebertshausen, wegen gleichen Verbrechens, durch Urtheil vom 3. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
4) Andreas Engel von Kölzenhain, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 4. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden halben Jahres der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag.
5) Johannes Ströher von Wilsbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 5. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. 6) Heinrich Ruhl von Merkenfritz, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 7. Februar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
7) Johannes Bach von Bobenhausen, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 4. April 1853 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
8) Heinrich Weber von Ilbeshausen, wegen Erpressung, durch Urtheil vom 5. April 1853 in eine Correctionshausstrafe vom 2 ½ Jahren.
9) Peter Wenzel von Steinbach, wegen Tödtung, durch Urtheil vom 6. April 1853 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
10) Urban Rockemer von Butzbach, wegen Brandstiftung, durch Urtheil vom 7. April 1853 in eine eine Correctionshausstrafe von 5 Jahren.
11) Konrad Schmidt und
12) Kaspar Schmidt von Oberohmen, wegen versuchten Raubs, durch Urtheil vom 11. April 1853 jener in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, dieser in eine solche von 1 1/4 Jahr.
13) Karl Wolf von Schotten, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 11. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.

II. Von dem Großherzoglichen Provinzial-Strafgericht:

Johannes Schäfer von Maar, wegen Eigenthumsbeschädigung, durch Urtheil vom 13. April 1853 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.