Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/578

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 36.


berechnet worden sind, die Beiträge der Forensen aber mit
ad 1 . . . . 1649 fl. 25 ¼ kr.
ad 2 . . . . 105 " 43 ¼ "

in zwei Zielen und zwar in den Monaten October und December d. J. erhoben werden sollen.

Gießen den 15. August 1853.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Küchler, Regierungsrath.

Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse von israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Bingen.
Ord.-Nr.
Namen
der
Gemeinden.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
Einen Gulden
Normalsteuer-
kapital.
Erhe-
bungs_
ziele.
Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1. Bingen 1500 5 1,828 3
2. Ockenheim 140 15 1,700 3 Der Voranschlag ist für
drei Jahre gestellt.
Jedes Jahr wird ein
Drittheil mit 46 fl.
40 kr. erhoben.

Vorstehende Uebersicht wird hierdurch unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen jedesmal zu Anfang der Monate August, September und Oktober des Jahres 1853 und resp. der Jahre 1854 und 1855 geschehen soll.

Bingen den 23. Juli 1853.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Parcus, Kreisassessor.


Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage ll. Klasse in der Gemeinde Eberstadt, im Kreise Darmstadt, im Jahre 1853 betreffend.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern soll zur Deckung eines, durch Vertheilung von Loosholz entstandenen, Deficits im Jahre 1853 eine nachträgliche Umlage von 1102 fl. in 6 Zielen in den letzten 6 Monaten dieses Jahres in der Gemeinde Eberstadt erhoben werden,