Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/538

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


Nicht minder steht der Beitritt zu diesem Vertrage den jetzt oder in Zukunft mit Oesterreich zollverbündeten italienischen Staaten frei.

Artikel 27.

Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt und es sollen die Ratifikations-Urkunden im Laufe des künftigen Monats in Berlin ausgewechselt werden.

So geschehen Berlin, den Neunzehnten Februar Eintausend acht hundert und drei und funfzig.
(gez.)
Otto von Manteuffel.
von Bruck.
(L. S.)
(L. S.)
Friedrich von Pommer Esche.
(L. S.)