Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/539

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


I.
Verzeichniß
derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preußen und Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten Zwischenzollsatze zuzulassen sind.
A. Zollfreie Gegenstände.
1. Abfälle.

Hierunter sind verstanden: Abfälle und Abschnitze von rohen oder gegerbten Häuten und Fellen; Blut, flüssiges und eingetrocknetes ; Dünger, thierischer; Flechsen; Hörner, einschließlich Gemshörner und Hirschgeweihe, Hornspitzen, Hornscheiben und Hornspäne; Klauen und Füße oder Beine; Knochen, Knochenmehl (Spodium), Knochenschaum (Zuckererde); Leimleder; Abfälle von der Wachsbereitung (Bienenerde, Bienenkeule, Bienenrab); Flockwolle (Abfall beim Spinnen), Tuch- oder Wolltrümmer (Abfall beim Weben), Scheerwolle Abfall beim Tuchscheeren), Zupfwolle oder Schuddywolle.
Asche von Holz, ausgelaugte; Asche von Torf, Steinkohlen und Braunkohlen; Kalkäscher oder Aschenerde; Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe; Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Streulaub, Stroh, Häckerling (Häcksel), Spreu (Kaff) und Kleie; Säge- und Hobel-Späne; Schlempe und Spülicht; Treber und Trester; Papierabschnitze (Papierspäne), Hadern oder Lumpen (Strazzen).
Glasgalle und Glasschaum; Schlacken von Erzen; Kupferasche; Münzgekräz (Silbergekräz, Goldschmiedegräz, Kapellasche); Zinngekräz; Scherben von Glas-, Thon- und Porzellan-Waaren.

2. Bettfedern.
3. Bienenstöcke

mit lebenden Bienen; Bienenkörbe, gebrauchte und solche, in welchen die Bienen getödtet sind, mit dem Honig.

4. Chemische Hülfsstoffe und Produkte, nämlich:

Mineralwasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Weinstein, roher, raffinirter, krystallisirter; Vitriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter Eisen und Kupfer-, weißer; Wasserglas.
Ruß- und Kohlenschwarz, Buchdrucker-Schwärze, Frankfurter Schwärze; Leim (Fisch-, Horn-, Leder-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch.
Schwefelfäden; Schwefelhölzer, einschließlich der chemisch bereiteten Zündhölzer, Reibhölzer, Reibfidibus und Zündfläschchen; Lunten.
Krapp; Waid; Wau.

5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm.
6. Erden und irdene Waaren.

Hierunter sind verstanden: Amianth und Asbest; Bimsstein, Cement und Tuffstein; Blutstein