Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/005

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 1.


Tarif
zur Erhebung des Personengeldes nach und von den Unterwegsorten auf dem Friedberg-Lauterbacher Course:
von
nach
Personengeld für
Erwachsene. Kinder.
fl. kr. fl. kr.
Ossenheim Friedberg - 12 - 9
"
Reichelsheim - 20 - 15
Einschnitt der Assenheimer Chaussee Friedberg - 16 - 12
"
Reichelsheim - 12 - 9
Schwalheimer Hof Echzell - 12 - 9
"
"
Nidda - 26 - 20
Anmerkungen.

1) In vorstehender Taxe sind sämmtliche Gebühren einbegriffen. 2) Es können nur kleine Reiseeffecten, welche zusammen für eine erwachsene Person das Freigewicht von 30 Pfund und für ein Kind ein solches von 15 Pfund nicht überschreiten, mitgenommen werden.

Darmstadt, den 29. December 1852.
Großherzogliche Ober-Post-Inspection.
Goldmann.

vt. Bessunger.


Bekanntmachung,
die Niederschlagung der im Voranschlag der Gemeinde Oberweidbach für 1852 in 2. Klasse vorgesehenen Umlage betreffend.

Großherzogl. Ministerium des Innern hat genehmigt, daß die im Voranschlage der Gemeinde Oberweidbach für 1852 in 2. Klasse mit 406 fl. vorgesehene Umlage nicht erhoben werde, was hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird.

Biedenkopf, den 4. December 1852.
Das Großherzogliche Kreisamt Biedenkopf.
Trapp.


Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage 2. Klasse der Gemeinde Holzhausen für 1852 betreffend.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern sollen zur Bestreitung von Fasselviehkosten und Hirtenlohn für 1852 auf das gesammte Steuerkapital der Ortseinwohner zu Holzhausen