Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/006

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 1.


nachträglich 435 fl. ausgeschlagen und in einem Ziel, und zwar im Monat Januar 1853 erhoben werden. Der Beitrag auf 1 fl. Steuerkapital beträgt 1 kr. 3,782 Heller.

Vilbel, den 13. December 1852.
Das Großherzogliche Kreisamt Vilbel.
v. Rüding, Gr. Kreis-Assessor.


Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für das Jahr 1852 betreffend.

Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Oberrabbinen zu Offenbach pro 1852 soll mit Genehmigung des Grhz. Ministerium des Innern Ein Kreuzer von einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten im früheren Kreise Offenbach, mit Ausnahme von Offenbach, Dietzenbach, Oberroden, Niederroden und Eppertshausen im Monat Januar künftigen Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.

Offenbach, den 16. December 1852.
Das Großherzogliche Kreisamt Offenbach.
v. Willich.


Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 1. October 1852 dem Ministerialrath Maximilian von Biegeleben das Ritterkreuz,
am 3. October 1852 dem Bürgermeister Adam Kühn zu Zellhausen und
am 6. October 1852 dem Physicatswundarzt Sigismund Lauck zu Babenhausen das silberne Kreuz,
am 13. October 1852 dem Landrichter Ernst Carl Casimir Wegelin zu Büdingen und
am 20. October 1852 dem Ministerialsecretär Gustav Scriba das Ritterkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
am 28. October 1852 dem Landgerichtsdiener Friedrich Dietz zu Langen das Ritterkreuz 2r Classe des Ludewigsordens;
am 2. November 1852 dem Arresthausverwalter Heinrich Seim zu Gießen das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
am 11. November 1852 dem Schiffbauer Johann Baptist Retscher zu Mainz,
am 15. November 1852 dem Schiffer Johannes Krämer zu Nierstein und
am 15. December 1852 dem Philipp Wolf III. zu Ginsheim das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben".