Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/604
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Dem Antrag auf Vorlegung eines Gesetzes-Entwurfs über das Heimathsrecht soll entsprochen werden, sobald und insoweit dieß mit Rücksicht auf die auch in andern deutschen Staaten zur Geltung kommenden Vorschriften geschehen kann.
Es sind aus Anlaß der Anträge, welche den Bezug von Feld- und Polizeistrafen, sowie die Belohnung der Feldschützen betreffen, Nachweisungen gesammelt und Erörterungen eingeleitet worden und es wird den Ständen nach Befund geeignete Vorlage gemacht werden.
Den Anträgen beider Kammern, welche Beseitigung von Mißbräuchen in Bezug von Taggeldern und die Ermäßigung der Ansätze bezwecken, wo diese zulässig seyn könnte, sind verschiedene schon zuvor getroffene Anordnungen entgegengekommen. Die Regierung wird nicht unterlassen, im Sinne dieser Anordnungen und in Anerkennung des Grundsatzes, daß Diäten nur Ersatz für den anzuwendenden wirklichen und nöthigen Aufwand bei auswärtigen Geschäften gewähren sollen, zu Reformen zu schreiten, welche sich zur Wahrung des öffentlichen Interesses und der Würde des Dienstes als nöthig darstellen.
Dem in Folge des Gesuchs der Wittwe des gewesenen Schullehrers Wittich zu Lißberg um Wiederaufnahme in die Schullehrer-Wittwenkasse von den Ständen vorgetragenen Wunsche ist insoweit entsprochen worden, daß des Großherzogs Königliche Hoheit die Verabfolgung einer jährlichen Pension an die Wittwe des Schullehrers Wittich zu Lißberg aus der allgemeinen Schullehrer-Wittwenkasse in der pos. 1. der Verordnung vom 16. November 1847 bestimmten Größe, also von fl. 70, - vom 1. Januar 1848 an aus Rücksichten der Billigkeit genehmigt haben.
Den Antrag des Abgeordneten Steuernagel wegen Anstellung eines praktischen Thierarztes zu Schotten oder Verlegung des Wohnsitzes des Kreisthierarztes von Nidda nach Schotten betreffend, ist der Stadt Schotten, dem Antrag der Stände und den bereits vorliegenden Bestimmungen gemäß, gestattet worden, einem sich dort niederlassenden praktischen Thierarzte die Fleischbeschau um ein Fixum von fl. 250.- oder einen sonstigen angemessenen Betrag zu überlassen.
Zur Abhülfe der von dem Oekonomen Georg Kalbhenn zu Niederroßbach wegen der Schäferei-Gerechtsame in der Gemarkung Nieder- und Oberroßbach erhobenen Beschwerde ist, dem Antrag der Stände Folge gebend, das Erforderliche verfügt worden.
Das Gesuch des Maurers Conrad Ringler zu Bromskirchen, im Regierungsbezirk