Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/538
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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- 13) Johannes Nieß von Herchenhain wegen Wilderei durch Urtheil vom 6. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
14) Peter Ernsthäuser von Geismar, Kurfürstlich Hess. Justizamts Frankenau, wegen einfachen Diebstahls im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 13. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während der ersten 8 Tage eines jeden Vierteljahrs und einsame Einsperrung während gleicher Frist.
15) Johannes Feuerstein von Stangenrod wegen Theilnahme an dem, am 9. Mai v. J. zu Stangenrod stattgehabten Aufruhr durch Urtheil vom 16. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
16) Georg Reppel von Bettenhausen wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg durch Urtheil vom 23. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
17) Susanne Faber von Nidda wegen Landstreicherei im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 15. Februar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht aus die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
18) Georg Heinrich Böcher von Lauter wegen Landstreicherei im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 1.März 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach verbüßter Strafe.
19) Wilhelm Susemichel von Schlitz wegen einfachen Diebstahls im ersten Rückfalle durch Urtheil vom 27. Februar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
20) Konrad Rausch, ledig, von Stockhausen wegen eines einfachen und eines kleinen Diebstahls, Unterschlagung und Münzvergehen im ersten Rückfalle durch Urtheil vom 13. März 1849 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während der ersten 14 Tage eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit.
21) Konrad Krömmelbein von Freiensteinau wegen Verletzung der Stellung unter polizeiliche Aussicht und Landstreicherei durch Urtheil vom 13. März 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, welche während der ersten 8 Tage eines jeden Quartals der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod zu schärfen ist, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach verbüßter Strafe.
22) Johannes Schwalm von Reimenroth wegen Landstreicherei im 3. Rückfalle durch Urtheil vom 15. Mai 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung während der ersten 8 Tage eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach verbüßter Strafe.
- Erledigt sind:
- 1) die zweite evangelische Pfarrstelle zu Butzbach, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 928 Gulden 47 Kreuzer;
2) die katholische Schullehrerstelle zu Hackenheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 307 Gulden 25 Kreuzer, mit Einschluß der Entschädigung für Heizung, wovon jedoch 60 Gulden an den pensionirten Lehrer abzugeben sind;
3) die zweite evangelische Schullehrerstelle zu Crumstadt, im Regierungsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 264 Gulden 44 Kreuzer und 30 Gulden für Heizung des Schullocals;
4) die Stelle eines Physicatsarztes für den Physicatsbezirk Neustadt, im Regierungsbezirke Erbach.