Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/539
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Verordnung, die polizeiliche Aufsicht über die Eisenbahn von Offenbach nach Frankfurt betr.; - 2) Bekanntmachung, die Zusammensetzung der beiden landständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten - insbesondere die Bildung der Wahlbezirke betr.; - 3) Bekanntmachung, die Ausgabe von Grundrentenscheinen betr.; - 4) Dienstnachrichten; - 5) Dienstentbindung; - 6) Concurrenzeröffnungen.
die polizeiliche Aufsicht über die Eisenbahn von Offenbach nach Frankfurt betreffend.
Die zum Schutze der Main-Neckar-Eisenbahn in der Provinz Starkenburg und zur Sicherung des Verkehrs auf derselben in der Verordnung vom 12. Mai 1846 (Regierungsblatt Nr. 20) erlassenen Bestimmungen werden in Gemäßheit allerhöchster Entschließung hiermit auch auf die Offenbach-Frankfurter Eisenbahn ausgedehnt und sind mit dem Tage des Erscheinens dieser Verordnung im Regierungsblatte auch bezüglich der Offenbach-Frankfurter Eisenbahn zur Anwendung zu bringen.
- Darmstadt am 18. October 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Maurer.
die Zusammensetzung der beiden landständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten - insbesondere die Bildung der Wahlbezirke betreffend.
Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 3. September des laufenden Jahres, die Zusammensetzung der beiden landständischen Kammern betreffend - und auf die demselben beigefügten Verzeichnisse der Wahlbezirke für die Wahlen der Abgeordneten für die erste und zweite Kammer, wonach der Ort Zahlbach für die Wahlen zur zweiten Kammer dem IV. Wahlbezirk der Provinz Rheinhessen Oberolm und für die Wahlen zur ersten Kammer dem XXII. Wahlbezirk Oberolm