Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/537

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Oberhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von Großh. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen:
1) Georg Mohr von Niederohmen wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 27. April 1847 in eine Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren.
2) Meier Gotthelf, Jacob Hartmann, Konrad Weiß von Kaichen wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 23. December 1847, jeder in eine Correctionshausstrafe von 2 ½ Jahren, die Strafe des Letzteren jedoch wegen Rückfalls geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung.
3) Landgerichts-Actuar Friedrich Engel zu Homberg wegen Dienstvergehen und zwar 1) wegen Verheimlichung gerichtlicher Actenstücke, 2) wegen Veruntreuung in dienstlicher Eigenschaft eingenommener Gelder, durch Urtheil vom 9. Januar 1849 zu Dienstentsetzung.
4) Johannes Euler II. von Storndorf wegen eines einfachen und eines kleinen Diebstahls im 6. Rückfalle, durch Urtheil vom 11. November 1847 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag und einsame Einsperrung während der ersten 14 Tage eines jeden Quartals, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach verbüßter Strafe.
5) Johannes Wickenhöfer von Reddighausen wegen im Raufhandel erfolgter Tödtung des Forstschützen Jacob Hafner daselbst durch Urtheil vom 8. Juni 1848 in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
6) Anton Haller von Langgöns wegen Theilnahme an einem Aufruhr, beziehungsweise Aufforderung dazu, Widersetzung gegen eine obrigkeitliche Verfügung und Verletzung der Amts- und Dienstehre, sodann
7) Johannes Wenzel von da wegen Theilnahme an demselben Aufruhr, beziehungsweise Miturheberschaft und Anstiftung dazu durch Urtheil vom 30. März 1849.
Ersterer in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 4 Monaten,
Letzterer in eine solche von 14 Monaten.
8) Der gewesene Gemeinderechner für die Gemeinden Elpenrod und Fischbach, Georg Wilhelm Feldpusch zu Alsfeld, wegen Veruntreuung in seinem Dienst als Gemeinderechner und Veräußerung eines mit gerichtlichem Beschlag belegten Sparheerdes durch Urtheil vom 16. Juni 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.
9) Daniel Michel von Friedberg wegen Landstreicherei durch Urtheil vom 21. Februar 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung während 14 Tagen eines jeden Vierteljahrs, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach verbüßter Strafe.
10) Johannes Möser von Wieseck wegen Unterschlagung durch Urtheil vom 16. Juni 1849 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung während der ersten 14 Tagen eines jeden Quartals, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach verbüßter Strafe.
11) Jacob Krahl von Bobenhausen wegen einfachen Diebstahls, Körperverletzung. sowie thätlicher und wörtlicher Beleidigung durch Urtheil vom 2. November 1848 in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten.
12) Margarethe Becker von Rodenbach wegen Landstreicherei durch Urtheil vom 3. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während der ersten 8 Tage eines jeden Quartals, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.