Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/165

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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7) Wilhelm Böck I. von Niederohmen wegen einfachen Betrugs durch Urtheil vom 4. Mai 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 4 Monaten.
8) Karl Leib zu Gießen wegen Landstreicherei im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 18. Mai 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft während der ersten und letzten 8 Tage eines jeden Quartals durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
9) Konrad Krömmelbein von Wallenrod wegen Brandstiftung durch Urtheil vom 27. Juni 1848 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, welche während der ersten und letzten 3 Wochen durch einsame Einsperrung zu schärfen ist.
10) Regine Faß von Friedberg wegen einfachen Diebstahls durch Urtheil vom 6. Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
11) Karl Albrecht von Niedereschbach wegen Tödtung seines Kindes durch Urtheil vom 7. Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 4 Jahren, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs 2 Monate in Abzug kommen.
12) Heinrich Wehrum von Busenborn wegen Raubs und
13) Christian Metzger von da wegen Raubs, Wilderei, zweier einfachen Diebstähle, eines kleinen Diebstahls und Beihülfe zu einem kleinen Diebstahl, durch Urtheil vom 21. Juli 1848, Ersterer in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren, wovon in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs 3 Monate in Abzug kommen, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe; Letzterer in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs 7 Monate in Abzug kommen, und zugleich zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wie bei dem Vorigen.
14) Christoph Thomas von Niederohmen wegen Körperverletzung des Johannes Lenz daselbst, welche dessen Tod zur Folge hatte, durch Urtheil vom 24. August 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
15) Konrad Ochs von Lanzenhain wegen Wilderei durch Urtheil vom 21. August 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
16) Georg Heinrich Dahmer von da wegen desselben Vergehens in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
17) Peter Ahlhrand von da wegen gleichen Vergehens in eine solche von 18 Monaten und
18) Georg Betz von da wegen desselben Vergehens in eine solche von 1 Jahre, welche Strafen jedoch in den gegen die genannten 4 Condemnaten in der Untersuchungssache wegen der im Monat März in Lauterbach und der Umgegend stattgehabten tumultuarischen Auftritte in dem Erkenntniß vom 21. August v. J. ausgesprochenen Freiheitsstrafen mitinbegriffen zu erachten sind, sodann
19) Heinrich Jöckel von da wegen desselben Vergehens durch das vorige Urtheil in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
20) Maria Schwarz von Storndorf wegen zweier einfachen Diebstähle im Rückfalle durch Urtheil vom 29. August 1848 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft zu Anfang eines jeden Quartals der Strafzeit 14 Tage lang durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, sowie durch einsame Einsperrung, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs ein Monat in Abzug kommt.
21) Matthäus Dönges von Gedern wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge durch Urtheil vom 5. September 1848 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, wovon in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs vier Wochen in Abzug kommen.
22) Johannes Kuhl von Holzheim wegen einfachen Diebstahls im sechsten Rückfalle durch Urtheil vom 7. September 1848 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft zu Anfang eines jeden Quartals der Strafzeit 14 Tage lang durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, sowie durch einsame Einsperrung, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach verbüßter Strafe.