Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/166

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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23) Katharine Gieß aus Sieglos in Kurhessen wegen einfachen Diebstahls im vierten Rückfalle durch Urtheil vom 7. September 1848 in eine gleich der vorhergehenden geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
24) Rosine Meier von Gießen und
25) Eleonore Appel von da wegen einfachen Diebstahls im vierten Rückfalle durch Urtheil vom 7. September 1848 Erstere in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, Letztere in eine solche von 1 Jahre, beide Strafen geschärft während der ersten 14 Tage eines jeden Quartals der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
26) Markus Lindheimer von der Ronneburg bei Büdingen wegen wiederholter Landstreicherei durch Urtheil vom 17. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft durch Beschränkung der Kost und einsame Einsperrung während 14 Tagen zu Anfang eines jeden Quartals, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach verbüßter Strafe auf die Dauer von 2 Jahren.
27) Marie Sibille Stier von Bessungen wegen einfachen Diebstahls im vierten Rückfalle durch Urtheil vom 5. December 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während der ersten 14 Tage eines jeden Quartals und einsame Einsperrung während derselben Zeit.
28) Heinrich Karl und
29) Polizeidiener Johannes Sattler von Bellmuth wegen Schriftfälschung durch Urtheil vom 5. December 1848 jeder in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
30) Johannes Euler II. von Storndorf wegen einfachen und kleinen Diebstahls durch Urtheil vom 11. November 1847 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung während der ersten 14 Tage eines jeden Quartals, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach verbüßter Strafe.



II.) Von Großh. Hess. Landgericht Großkarben.
1) Kaspar Oestreichs Ehefrau von Glauberg wegen Fruchtdiebstahls durch Urtheil vom 6. Juni 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, von welcher Strafe jedoch 3 Monate im Gnadenweg erlassen worden sind.
2) Maria Anna, Konrad Kramer’s Ehefrau von Vilbel wegen Fruchtdiebstahls durch Urtheil vom 6. Juni 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, an welcher Strafe ein gleicher Erlaß wie bei der vorigen stattgefunden hat.



III.) Von Großh. Hess. Landgericht Lauterbach.
1) Adam Brodrecht von Lauterbach wegen Bettelns durch Urtheil vom 7. November 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach verbüßter Strafe.
2) Johannes Kimpel von Lauterbach wegen Bettelns in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod binnen der ersten 14 Tage jeden Quartals der Strafzeit.



IV.) Von Großh. Hess. Landgericht Friedberg.
Georg Heinrich Wiegand von Jesberg in Kurhessen wegen Landstreicherei im Rückfall durch Urtheil vom 4. April 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten vier Monaten durch Beschränkung der Kost aus Wasser und Brod von 4 Wochen zu 4 Wochen je um den andern Tag und sowohl im Anfang als auch am Ende der Strafzeit durch viertägigen Dunkelarrest.