Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/077
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Summarijche Uebersicht
der zur Bezahlung der vorstehend angegebenen Besoldungen in den Gemarkungen nachstehender Gemeinden des Regierungsbezirks Dieburg zu erhebenden Beiträge
Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.
A) Von Großherzogl Hofgericht der Provinz Starkenburg:
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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der zur Bezahlung der vorstehend angegebenen Besoldungen in den Gemarkungen nachstehender Gemeinden des Regierungsbezirks Dieburg zu erhebenden Beiträge
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Allertshofen Billings Brandau Ernsthofen Frankenhausen Großbieberau Herchenrode Horhol Kleinbieberau Lichtenberg und Obernhausen Lützelbach Meßbach Neunkirchen Neutsch Niedermodau Niederramstadt Niedernhausen Nonrod Obermodau Oberramstadt Rodau Steinau Waschenbach Webern Wersau und Bierbach |
1 2 3 6 15 7 1 - - 1 9 3 21 24 21 5 3 - - 10 2 7 5 1 |
3 11 1 37 7 53 3 8 8 15 - 55 49 22 22 41 8 51 55 37 24 44 59 7 |
- Es wurden verurtheilt:
- 1) Franz Adam von Steinheim wegen eines im Rückfalle verübten Diebstahls und wegen Landstreicherei im Rückfalle mit Aufrechnung von 4 Wochen der Untersuchungshaft in eine Correctionshausstrafe von 20 Monaten, durch Erkenntniß vom 5 November 1847, von welcher Strafe durch das Edict vom 14 März 1848 ein Drittel erlassen worden ist.
2) Georg Affemann von Erbach wegen verschiedener ausgezeichneter, einfacher und kleiner Diebstäble, sowie wegen mehrerer Unterschlagungen, in eine Correctionshausstrafe von 4 Jahren, jedoch mit Aufrechnung von 2 Monaten der Untersuchungshaft, durch Erkenntniß vom 20 August 1847 verurtheilt; durch das angezogene Gnadenedict ist ein Drittel der Strafe erlassen worden.