Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/076
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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- Die Verhaftenden haben zum Zwecke des Transports der Verhafteten dahin die Unterstützung der nächsten Polizeistellen in Anspruch zu nehmen, die Verhafteten jedoch bis zum Orte der Ablieferung zu begleiten und dort der zuständigen Behörde die nöthige Aufklärung zu geben. -
so wird dieses zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht.
- Darmstadt den 20. Februar 1849.
Jaup.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 18. d. M. zu Nr. D. 882 gestattet, daß zwei Ziele der für 1848 vorgesehenen Umlage III. Klasse der Gemeinde Großenlinden mit 528 fl. 30 kr. niedergeschlagen werden.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. April 1848 in Nr. 23 des Regierungsblattes bringen wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß.
- Gießen am 29. Januar 1849.
Küchler.
Zur Bezahlung der Besoldungen der in dem Forste Reinheim angestellten Unterförster, in deren Schutz sich Privatwaldungen befinden, sind von den betreffenden Privatwaldbesitzern die in der nachfolgenden Uebersicht angegebenen Beiträge für das Jahr 1848 zu entrichten, welches hiermit zur Bemessung der Beitragspflichtigen mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht wird, daß die Erhebung dieser Beiträge im Monat März d. J. geschehen soll.
- Dieburg den 10. Februar 1849.
Kritzler.