Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/408
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Anhang.
I.[1]
Schreiben des Vicecuratus Hoen an den Grafen Johann Salm.
Wohlgeborener Graf ... Daß Eure Gnaden mir verrückter tage die Kirche zu Hemmerden (welche in diesem eine zeit hero gewesenem Kriege entweyhet) mit heyligem wasser zu begießen und die Underthanen zur verloschener alter, Catholisch und allein seiligmachender Religion (biß zu reparierung der durchs fewer abgebrandten Kirchen Bedbur, dazu ich zum Verweser angeordnet bin) zu revorciren, lehren und underweisen in Gnaden bevehlen und schreiben lassen, Selbigem hab ich ohn Schau und gesparter Arbeit und Mühe mich beflissen. Allein da gedachte Kirch Hemmerd, wegen daß dieselb noch alelrdings wie sich gebürt Armuthshalb nicht reparirt so wohl nicht reconciliiert werden könne, gleichwohl aber den Underdahen und Kirspelleuthen mit Predigt göttlichen worts und in bedienung der hochw. h. Sakramenten scholtigen dienst geleistet, und obwoh solches vom ersten tag meiner administration wie billig in aller Sanfftmütigkeit geschehn, thue doch jetzo ich im Werk spüren, daß solche mein gütig, freuntlich undt fleißige Ermahnung bei gar Wenigen im Kirspel Bebber und zu Hemmerd bei dem gewesenen Burggreven, dessen Bruder und Schwager und flocken Göddertz, Gott erbarm es, nichts erfahren möge, denn wahr, daß bemelte Personen und mehrentheils die vornehmsten und haabhaftigsten Kirspels Bedbur Provisores zusammt ihrem Offermann, E. G. Scholtessen, zu nicht geringem Spott und veracht Katholischer Kirchen und Rechtgläubiger (vermittelst göttlicher Gnad durch mich ad gremium s. matris ecclesiae revocirt) Ergernuß, bevorab Verkleinerung E. G. Hoheit, Ordnung und iurisdiction, wie man sagt, ihre heimliche Conventiculen und Winkelpredigt halten, nach Rheidt und Wievelkoven den vom heiligen Reich verdampten Calvinischen Sekten nachlauffen, auch ihre Kinder dahin zur tauf tragen, unerwogen ich jederweil, in Ansehung unsere tauf zu Hemmerd in eil nit verfertigt noch consecrirt werden könne, mit aller zum auf behörend Notturft auß dem Kloster ad s. Nicolaum, da ich mich verhalten, uff erforderen zu Bedbur und Hemmerd zu erscheinen und in E. G. Herrlichkeit selbs zu tauffen, wie sich nach satzung ecclesiae Catholicae gepürt undt als meine getreue lehr, Warnung und unterweisen spötlich verachten und je länger in solcher vergifftigen lehr und opinion anhangen. Dieweil denn G. H. ich sehen und spüren, daß bei solcher Mutwilligen und doch in fundamentis angeregter opinion meine hochfleißige Unterweisung außerhalb E. G. Manutenentz nicht stattgewinnen kann oder will, undt ich in sonderlicher Betrachtung dessen, wleches der Allmächtige doch abwende, Vorsorg tragen, daferne E. G. diesem zeitlichen mit weißem rath nicht vorbauen wird und ob angeregter Halsstarrigen (so mit dem abscheuweligen Exempel, daß ihre Männer, Weiber, Sohn, Tochter, Vihe und allem in gedachter Kirchen Bedbur, mit eigenem Ihrem fewr hie bevor in pulver verbrannt) ad frugem et ecclesiae obedientiam, extra quam nulla salus, nicht