Geschichte der Gemeinde Wegberg/022
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Jülich infolge Heirat der Erbtochter Maria an Johann den Friedfertigen, Herzog von Cleve. Nach dem Aussterben des cleveschen Fürstenhauses mit Herzog Johann Wilhelm im Jahre 1609 begann der sog. Jülich-Clevesche Erbfolgestreit zwischen Sachsen, Brandenburg und Pfalz-Neuburg. Am 12. November 1614 kam es zum Vergleich von Xanten, durch welchen Jülich an Pfalz-Neuburg fiel. 1742 kam es nach dem Aussterben dieses Hauses an die Pfalz-Sulzbachische, nachmals kurbayrische Linie.
Durch den Luneviller Frieden fiel Wegberg (Jülich) 1798 an Frankreich und es wurde dem Kanton Erkelenz im Roer-Departement zugeteilt, sodaß die Bäche in Wegberg auch in französischer Zeit wiederum die Grenze zwischen dem Roer- und dem Untermaas-Departement bildeten, bis nach den Befreiungskriegen durch den Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 die beiden Gemeinden Wegberg von Frankreich wieder losgelöst, infolge des Wiener Vertrages von 1815 an Preußen fielen und hiermit die verschiedenen Teile gemäß allerhöchstem Patent vom 5. April 1815 unter eine gemeinsame Staatshoheit (Preußen) kamen. Beide Gemeinden Wegberg wurden bei erfolgter Abgrenzung der Verwaltungsbezirke im Jahre 1816 der Provinz Großherzogtum Niederrhein, Kreis Erkelenz zugeteilt, welche Provinz später in der Rheinprovinz aufging.
5. Vereinigte Gemeinden.
Beide Gemeinden Wegberg hatten getrennte Verwaltung mit eigenen Bürgermeistern. Sie hielten demgemäß auch getrennte Gemeindeversammlungen (gemeintsvergaederinghe) und zwar die geldrische Gemeinde im Gerichtslokale im Schwanen (ob der Gerichtskamer in den Schwaen), dem früheren Gasthaus zum Schwanen (jetzt Kinderbewahrschule). Am 15. Juni 1768 beschloß diese Gemeinde, daß für die Folge jährlich 4 Versammlungen (ten behoeven van gemeints affairen) sollten gehalten werden und zwar an den Quatembertagen beginnend im September 1768. Die Urkunden sind in Wegberg-Geldern in niederländischer, in Wegberg-Jülich in deutscher Sprache abgefaßt.