Die Probstei in Wort und Bild/012

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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Zu demselben Lehngute gehörte außerdem noch der anliegende Wald; denn sowie Graf Albert den Marquard mit „dem anliegenden Walde“ belehnte, so schenkte Adolf dem Kloster außer der Wiese auch „den Wald von der Karzeniz bis zum Swartepuk“. Weil wir nun im Westen von der Karzeniz, im Norden von der Ostsee und im Osten vom Schwarzbocker Holze eingeschlossen sind: so dürfen wir den anliegenden Wald nirgends anders als im Süden der Salzenwiese suchen und sollen hiernach an denjenigen Wald denken, dessen Ueberreste noch zu Anfang dieses Jahrhunderts in den Hölzungen bei Barsbek, Wisch, Schönberg, Stakendorf und Schwarzbock vorhanden waren. Darum redet die erste Urkunde allerdings von der heutigen Probstei und nicht bloß von der Salzenwiese.

Aber das muß zugegeben werden, daß dieselbe den südlichen Rand des fraglichen Waldes zwischen Schwarzbock und Probsteihagen für uns nicht hinreichend bestimmt hat. Freilich, wenn ganz allgemein die Karzeniz die westliche Grenze der Wiese und des Waldes heißt, so liegt am nächsten die Vermutung, daß besagter Bach von seinem Ausflusse aus dem Fahrener See an die Grenze bilden sollte. Dann wäre die südwestliche Spitze jenes Sees auch der südwestliche Grenzpunkt des verlehnten Waldes, und zu diesem würde notwendig auch die Feldmark des heutigen Meierhofes Wulfsdorf gehören. Allein hiergegen streitet entschieden der Umstand, daß unsere Urkunden nicht einmal das nördliche Ufer des Fahrener oder Passader Sees als Grenzpunkt nennen. Auch würde man ohne sichern Grund voraussetzen, daß jener Bach vom Fahrener See an, seiner ganzen Länge nach, die Karzeniz geheißen habe; denn urkundlich wissen wir nur, daß er diesen Namen vom Hofe und Dorfe Hagen an abwärts führte, indem beide Ortschaften von demselben „Karzenhagen“ benannt sind. Eben hierauf deutet der Name „Karzeniz“ selbst hin; denn „Niz“ heißt im Slawischen ein Bach, oder Fluß (z.B. Stekniz, Wakniz, Pegniz, Priegniz u.s.w.): und so ist die Karzeniz der Bach der Karze (Karssee), welcher in unmittelbarer Nähe des Gutes Hagen südlich belegen, noch heutigen Tags als großer Fischteich unter dem Namen der „Kasse“ bekannt ist und alle Spuren eines früheren Sees an sich trägt. Hieraus folgt denn, daß im 15. Jahrhundert nicht der aus dem Fahrener See in die Kasse fließende, sondern nur der aus dieser letzten sich ergießende Bach die „Karzeniz“ geheißen hat. So bildete die Hagenerau nur von der südlichen Feldmark des Kirchdorfes Probsteihagen an die westliche Grenze des an Marquard verlehnten Waldes: und soweit reicht die Probstei hier noch gegenwärtig, sowie der erwähnte Kirchort unter dem Namen „Kercenhagen“ schon im Jahre 1286 als des Klosters Eigentum erscheint.

Nach Vorstehendem darf Probsteihagen als der südwestlichste, sowie die Gegend von Schwarzbock als der südöstlichste Punkt des verlehnten Waldes angesehen werden. Zwischen beiden Punkten liegen, als gegenwärtig zur Probstei gehörig, die Dörfer Passade, Fahren, Gödersdorf, Ratjendorf und Bendfeld. Es entsteht daher die Frage: Ob die Feldmarken der anliegenden Ortschaften im Jahre 1216 an Marqard von Stenwer verlehnt und im Jahre 1226 dem Kloster geschenkt worden sind? Hiergegen erhebt sich zuerst die Schwierigkeit, daß die Dörfer Passade und Fahren (unter dem Namen Warnow und Thetlevesdorp) schon um 1240 fremden Herren zugehörten und, gleichwie Gödersdorf, Ratjendorf und Bendfeld, erst später durch Ankauf vom Kloster erworben wurden: daher sie, wie es scheint, nicht füglich ein Bestandteil des verlehnten Waldes gewesen sein können.

Aber ein Teil des Gutes Schmoel, sowie ein Landstrich an der Eider und die Gegend von Hassee bis zum Kieler Hafen, ist für das Kloster gleichfalls spurlos verloren gegangen. Überdies erklären sich solche Verlüste zu jenen Zeiten ohne Schwierigkeit, teils aus dem damals geringen Werte einer unangebauten Waldgegend, welche eine scharfe Grenzbestimmung kaum zu verdienen schien, teils aus dem Umstande, daß weder Marquard um 1216, noch der Konvent um 1226 den