Die Deutschen Personennamen/050

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Die Deutschen Personennamen
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Geschichtschreiber Johannes Müller 1791 ein Johannes von Müller, so war es bei Goethe und Schiller, so ist es heute allgemein. Wir sind daran gewöhnt und empfinden nicht mehr das Unpassende. Noch weiter wird die Sprachwidrigkeit getrieben, wenn „von“ vor einen Namen tritt, der schon eine Präposition hat, von Zurmühlen, der Maler Ludwig von Zumbusch.

Den adligen Doppelnamen sind einige bürgerliche nachgebildet, bei welchen die Träger häufiger Namen zur Unterscheidung ihre Heimatsstadt zugefügt haben: Hoffmann von Fallersleben, Wolfgang Müller von Königswinter, der Maler Meyer von Bremen. In neuerer Zeit fügt man den Ort mit einem Bindestrich dem Namen bei: Schulze-Delitzsch.

Nach Socin sind es die ältesten Familiennamen, die daraus entstehen, daß der Adel unter Anwendung des Wortes „von“ sich nach seiner Burg nennt, und wenn dieses „von“ bald auch ebenso bei Bürgern und Bauern gebraucht wurde, fällt es doch bei diesen Namen später meist ab und bleibt in Deutschland zu allen Zeiten den Adelsnamen vorzugsweise eigentümlich. Vom 17. Jahrhundert ab gilt es für das besondere Kennzeichen des Adels, und wir sahen oben, wie es auch auf die polnischen Namen aus ski übertragen wird, obgleich es zu diesen sprachliche nicht passt (S. 46f.). Trotzdem gibt es noch heute viele Adelsnamen, die das „von“ nicht haben, weil der Name keinen Ort bezeichnet: Heinrich Gans (Edler Herr zu Putlitz, S. 47); der Ahnherr der Grafen Schaffgotsch heißt Gotsche Schoff, d.h. Gottfried Schaf (S. 20. 24); Socin S. 303 ff.

In der Schweiz ist es nach Tobler 120ff. noch im 17. und 18. Jahrhundert so gewesen, daß der Geadelte den Titel Junker erhielt, sich aber ohne jede Änderung seines Namens wie bisher nannte und schrieb, z. V. Gerold Edlibach (obgleich sich bei diesem Namen „von“ hätte gut vorsetzen lassen). Erst im 19. Jahrhundert haben diese Familien unter dem Einfluß Deutschlands das „von“ teilweise angenommen.

Bürgerliche und bäuerliche Namen, hergenommen von der Lage und Beschaffenheit des Hauses.

Wie die Burg des Adligen so hatte zuweilen auch das Haus des Bürgers eine von der Lage oder besonderen Umständen hergenommene Bezeichnung, die zum Familiennamen werden konnte,