Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/008
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Beleuchtung einer Ampel ober ihrem Begräbnisse in der Kirche zu Lessenich verwendet werden, und solle diese Ampel Tag und Nacht brennen an den Festen unserer Lieben Frauen, auf Aller Heiligen und Aller Seelen und auf den Kirchweihungen, ferner Tag und Nacht von Christabend bis Dreizehn Tag zu Abend, von Palm-Abend bis des Donnerstags nach Ostern, von Pfingst-Abend bis des Samstags darnach, und von des Heiligen Sacraments-Abend zur Vesper bis alle die guten Tage um sind. Sodann sollen die Kirchmeister von diesen anderthalb Maltern noch jährlichs bei ihrem Jahrgedächtniss vier gewöhnliche Grabkerzen auf ihrem Grabe brennen lassen. Für Anzünden der Ampel, so wie für Läuten an dem Jahrgedächtnisse erhält der Offermann jährlichs ein halb Malter, und die Kirchmeister für ihre Mühe jeder ein Sümmer. — Das Haus Dreyborn besass zu Lessenich das Patronatsrecht, und erwähne ich in dieser Beziehung nur, dass Margaretha von Plettenberg Wittwe von Eltz im J. 1567 nach Tod des Pastors Diederich den Trierischen Domkapitular Wilhelm Quad (Bruder des Daem Quad Herrn zu Landscron) zur dortigen Pfarrstelle präsentirte. Diese Berechtigung ist allerdings aus der Erbschaft des Ritters Andreas herzuleiten. Werner von Vlatten, welchem das halbe Schloss Zievel zufiel, scheint mit demselben zugleich die Lessenicher Kirchengifft erhalten zu haben; und wiewohl diese Halbscheid bei Dreyborn nicht verblieben ist, so hat doch der Verkäufer (ohne Zweifel Werners Sohn) die Gifft für sich reservirt. Nur auf diese Weise kann ich mir die Berechtigung des Hauses Dreyborn erklären.
Ich komme jetzt auf Werner von Vlatten zurück, und bemerke, dass er mit seiner Gattin Lette von Liessingen zwei Kinder hatte: Wilhelm von Vlatten Ritter, und Adelheid von Vlatten, die im J. 1425 den Ritter Gerart von Eynenberg Herrn zu Landscron heirathete. In selbigem Jahr scheint Werner seinem Sohn Wilhelm den Rittersitz Dreyborn überlassen zu haben, wiewohl erst eine Urkunde v. J. 1429 denselben als Herrn zu Dreyborn bezeichnet. Bekanntlich war dieser mit Elisabeth Tochter des Diederich von der Brohl verheirathet; seit wann, bin ich nicht im Stande anzugeben. Ueberhaupt fehlt es mir an Stoff zu einer Geschichte desselben, was ich um so mehr bedaure, da ich jetzt die ans Fabelhafte grenzenden